Die EU hat neue Regeln zur Spielzeugsicherheit beschlossen, die darauf abzielen, dass weniger unsicheres Spielzeug in Verkehr gebracht wird und Kinder besser vor den von Spielzeug ausgehenden Gefahren geschützt werden. Obwohl die EU bereits einige der weltweit strengsten Vorschriften für Spielzeug hat, gelangt weiterhin gefährliches Spielzeug in Kinderhände. Am Dienstag bestätigten die Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2009. Die Überarbeitung reagiert unter anderem auf den zunehmenden Online-Handel (auch durch Anbieter außerhalb der EU) sowie die wachsende Verwendung digitaler Technik in Spielzeug. Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Übergangsfrist von viereinhalb Jahren eingeräumt. Strengere Anforderungen an Chemikalien Das bestehende Verbot krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe wird ausgeweitet auf Chemikalien, die für Kinder besonders schädlich sind, etwa solche, die das Hormonsystem (endokrine Disruptoren) oder die Atemwege schädigen, sowie Chemikalien, die organ- oder hauttoxisch sind. Neu verboten wird unter anderem der vorsätzliche Einsatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) („Ewigkeitschemikalien“) sowie die gefährlichsten Arten von Bisphenolen. Ein Verbot gilt künftig auch für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das zum In-die-Mund-Nehmen bestimmt ist. Sicherheitsbewertung Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine umfassende Sicherheitsbewertung aller potenziellen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung sind auch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität zu berücksichtigen sowie die besonderen Verwundbarkeiten von Kindern. Bei digitalem Spielzeug müssen Hersteller gegebenenfalls sicherstellen, dass keine Gefahr für die geistige Gesundheit von Kindern ausgeht. Digitaler Produktpass Die neuen Vorschriften sollen durch bessere Durchsetzung und effizientere Zollkontrollen dafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug in die EU gelangt. Jedes Spielzeug muss über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen, der belegt, dass es den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Der digitale Produktpass verbessert die Rückverfolgbarkeit, erleichtert die Marktüberwachung und Zollkontrollen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, beispielsweise über einen QR-Code. Wirtschaftsbeteiligte und Online-Shops Die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister) werden präzisiert und verschärft. Hersteller müssen z. B. Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen und bei erkannten Gefahren Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherinnen und Verbraucher sofort informieren. Angesichts des wachsenden Online-Verkaufs von Spielzeug müssen Online-Marktplätze ihre Plattformen so gestalten, dass Verkäufer CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitale Produktpässe anzeigen können. Spielzeuge, die den Sicherheitsvorschriften nicht entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste als „rechtswidrige Inhalte“. Zitat Die Berichterstatterin Marion Walsmann (EVP, Deutschland) erklärte: „Mit der neuen Verordnung zur Spielzeugsicherheit sendet Europa ein klares Signal: Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden. Dank klarer Leitlinien, moderner Sicherheitsanforderungen und fairer Übergangsregelungen können Unternehmen verantwortungsvoll planen und wachsen – und Kinder unbeschwert spielen. Diese Verordnung ist ein Gewinn für alle: für Verbraucherinnen und Verbraucher, Hersteller und die Zukunft unserer Kinder.“ Nächste Schritte Die neuen Regeln treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hintergrundinformationen In den EU-Spielzeugsicherheitsvorschriften sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen festgelegt, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu können, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Spielzeug muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, die die Konformität mit den Sicherheitsnormen der EU bestätigt. Im vergangenen Jahr war Spielzeug das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (15 % aller Meldungen), wobei bei fast der Hälfte der Warnmeldungen chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache angegeben wurden. Häufiger gemeldet wurden nur Kosmetika (36 % aller Meldungen).