Das Parlament hat seinen zweiten Zwischenbericht über das anhaltende Untergraben der Rechtsstaatlichkeit und die kontinuierlichen Verstöße gegen die EU-Werte in Ungarn angenommen. Mit 415 Stimmen für, 193 Stimmen gegen und 28 Enthaltungen bilanziert der Bericht zum Verfahren nach Artikel 7 (welches die Abgeordneten 2018 initiierten) die Entwicklungen in allen 12 problematischen Bereichen – darunter das Funktionieren des Wahlsystems, die Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsfragen. Anhaltender Niedergang von EU-Werten und Rechtsstaat Bei der Bewertung der Lage in Ungarn kritisieren die Abgeordneten, dass der ungarische Oberste Gerichtshof Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut prüft, bevor diese in Ungarn angewandt werden – entgegen der üblichen Praxis. Weiterhin werden Bedrohungen der gerichtlichen Unabhängigkeit und die systematische Weigerung Ungarns, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen, angeprangert. Das Parlament hebt zudem die Verbindung zwischen Korruption und Wahlintegrität hervor, einschließlich clientelistischer Netzwerke, und nennt die fortbestehenden Hindernisse für die ungarische Antikorruptionsbehörde. Diese Probleme könnten die komplette Verwendung der der Republik Ungarn zugewiesenen EU-Mittel gefährden. Das Parlament kritisiert außerdem die Entscheidung der Kommission, Kohäsionsmittel freizugeben (gegen die das Parlament vor dem Gericht geklagt hat), und betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Endempfänger von EU-Mitteln, einschließlich der Zivilgesellschaft, nicht um finanzielle Unterstützung gebracht werden. Weitere kritisierte Missstände Zu den weiteren vom Parlament benannten Problemen zählen: die systematische Abschwächung des nationalen Justizrates Ungarns, das Versagen, die Rechte der Bürger zu schützen, Bedrohungen der akademischen Freiheit, politisch motivierte Geschäftspraktiken, die Zuweisung staatlicher Werbung an regierungsnahe Medien und ein faktisches verfassungsähnliches Verbot von Pride‑Demonstrationen. KI‑generierte politische Inhalte vor den Wahlen 2026 Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über den zunehmenden Einsatz unmarkierter, KI‑generierter politischer Inhalte in Ungarn im Vorfeld der Wahlen 2026, insbesondere die gezielte Veröffentlichung von Deepfake‑Videos auf Social‑Media‑Kanälen, die eng mit der Partei und dem Wahlkampf des Ministerpräsidenten verbunden sind, sowie deren koordinierte Verstärkung. Solche Materialien sind vor dem Hintergrund des Digital Services Act, der EU‑Datenschutzvorschriften und des AI Act bedenklich, da die gezielte Verwendung von KI‑Inhalten zur Irreführung von Wählern, Diskreditierung von Gegnern und Verzerrung der Wahlintegrität nationale Wahlstandards verletzen und die Fairness demokratischer Wahlen ernsthaft gefährden kann. Neuer Vorstoß für Sanktionen Das Parlament konstatiert eine weitere Verschlechterung der Lage in Ungarn, die teilweise auf den mangelnden Fortschritt des Rates beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen sei, und bezeichnet Ungarn erneut als einen «Hybridregime der Wahlautokratie». Es fordert erneut direkte Maßnahmen nach Artikel 7(2) EUV. Der Bericht verurteilt die wiederholte Nutzung des Vetos durch Ungarn als Druckmittel sowie den transaktionalen Einsatz haushaltsbezogener Instrumente und bestehende Schlupflöcher, die eine Umgehung der Einschränkungen der EU‑Conditionality‑Verordnung ermöglichen könnten. Die Abgeordneten erwarten, dass die Untersuchung der Kommission zu den mutmaßlichen ungarischen Spionageakten innerhalb der EU‑Institutionen sobald wie möglich vorgelegt wird, dabei die Rolle von Kommissar Olivér Várhelyi (der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Handlungen Leiter der Ständigen Vertretung Ungarns war) behandelt wird und die Ergebnisse zu greifbaren Konsequenzen für die Beteiligten führen sollten. Zitat der Berichterstatterin Die Berichterstatterin Tineke Strik (Greens/EFA, NL) kommentierte: „Der Mangel an entschlossenem Handeln durch die Kommission und den Rat hat eine kontinuierliche Erosion von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ermöglicht. Die EU kann die Autokratisierung Ungarns nicht weiter zulassen. Jede weitere Verzögerung durch den Rat würde die Werte verletzen, die er zu verteidigen vorgibt.“ Pressekonferenz Am Dienstag, den 25. November, um 16:30 Uhr (MEZ) in Straßburg findet eine Pressekonferenz mit der Berichterstatterin Tineke Strik sowie den Schattenberichterstattern Michał Wawrykiewicz (EPP, PL), Krzysztof Śmiszek (S&D, PL), Sophie Wilmes (Renew, BE) und Konstantinos Arvanitis (The Left, EL) statt.