Das Europäische Parlament hat seinen zweiten Zwischenbericht über die fortdauernde Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und die wiederholten Verstöße gegen die Werte der EU angenommen. Der Bericht zum Artikel‑7‑Verfahren, das die Abgeordneten 2018 eingeleitet haben, wurde mit 415 Stimmen dafür, 193 Stimmen dagegen und 28 Enthaltungen verabschiedet und enthält eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in allen zwölf Problembereichen. Zu den im Bericht hervorgehobenen Problemen zählen unter anderem: Die Funktionsweise des Wahlsystems und Gefährdungen der Wahlintegrität; Die Unabhängigkeit der Justiz, einschließlich der systematischen Schwächung zuständiger Gremien; Korruption und klientelistische Netzwerke, die die Integrität von Wahlen und öffentlichen Mitteln beeinträchtigen; Bedrohungen der Bürgerrechte, der akademischen Freiheit und der Pressevielfalt; Politisch motivierte Geschäftspraktiken und die Zuteilung staatlicher Werbung an regierungsnahe Medien. Das Parlament kritisiert, dass das ungarische Oberste Gericht Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor deren Anwendung in Ungarn erneut prüfe, entgegen der üblichen Praxis. Zudem wird die systematische Weigerung Ungarns beanstandet, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen. Die Abgeordneten heben den engen Zusammenhang zwischen Korruption und der Integrität von Wahlen hervor und betonen, dass Hindernisse für die ungarische Antikorruptionsbehörde den Einsatz der für Ungarn vorgesehenen EU-Mittel gefährden könnten. Das Parlament missbilligt die Entscheidung der Kommission, Kohäsionsmittel freizugeben – einen Beschluss, den das Parlament vor Gericht angefochten hat – und fordert sicherzustellen, dass die Endbegünstigten der EU-Mittel, einschließlich der Zivilgesellschaft, nicht von finanzieller Unterstützung abgeschnitten werden. Weitere kritisierte Punkte sind die systematische Schwächung des ungarischen Landesjustizrats, die mangelnde Wahrung von Bürger- und Minderheitenrechten, Bedrohungen der akademischen Freiheit, politisch motivierte Vergaben sowie das faktische verfassungsrechtliche Verbot von Pride‑Märschen in einigen Fällen. Die Abgeordneten äußern außerdem Besorgnis über den zunehmenden Einsatz nicht gekennzeichneter, KI‑generierter politischer Inhalte in Ungarn im Vorfeld der Wahlen 2026, insbesondere die gezielte Verbreitung von Deepfake‑Videos in sozialen Medien, die in engem Zusammenhang mit der Partei und der Kampagne des Premierministers stehen. Solche Inhalte seien im Kontext des Gesetzes über digitale Dienste, der EU‑Datenschutzvorschriften sowie des KI‑Gesetzes problematisch. Die Abgeordneten betonen, dass der bewusste Einsatz von KI‑Inhalten zur Irreführung von Wählenden oder zur Diskreditierung politischer Gegner die Integrität von Wahlprozessen gefährden und gegen nationale Wahlstandards verstoßen könne. Das Parlament stellt fest, dass sich die Lage in Ungarn weiter verschlechtert habe, teilweise aufgrund mangelnder Fortschritte des Rates beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit, und bekräftigt, dass Ungarn sich in ein „hybrides System der Wahlautokratie“ verwandelt habe. Es fordert erneut unmittelbare Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 EUV und verurteilt, dass Ungarn sein Vetorecht wiederholt als Druckmittel einsetzt und haushaltspolitische Instrumente taktisch zum eigenen Vorteil nutzt. Das Parlament warnt, dass bestehende Schlupflöcher ausgenutzt werden könnten, um die Vorgaben der EU‑Konditionalitäts‑Verordnung zu umgehen. Es fordert zudem, die laufenden Ermittlungen der Kommission zu mutmaßlicher ungarischer Spionage innerhalb der EU‑Institutionen so bald wie möglich vorzulegen und die Rolle von Kommissar Várhelyi in die Untersuchungen einzubeziehen. Die Abgeordneten erwarten, dass die Ergebnisse zu konkreten Konsequenzen für die Verantwortlichen führen. Die Berichterstatterin Tineke Strik (Grüne/EFA, Niederlande) wird zitiert: „Das Ausbleiben entschlossener Maßnahmen der Kommission und des Rates gegenüber Ungarn hat zu einer fortschreitenden Erosion von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geführt. Die EU darf Ungarns Autokratisierung nicht weiter zulassen. Jede weitere Verzögerung des Rates würde die Werte verletzen, die er zu verteidigen vorgibt.“ Eine Pressekonferenz mit der Berichterstatterin Tineke Strik sowie den Schattenberichterstattern Michał Wawrykiewicz (EVP, Polen), Krzysztof Śmiszek (S&D, Polen), Sophie Wilmès (Renew, Belgien) und Konstantinos Arvanitis (The Left, Griechenland) findet am Dienstag, den 25. November, um 16.30 MEZ in Straßburg statt.