Das EU-Parlament hat die bestehenden Einschränkungen für EU-Fischereifahrzeuge in den nationalen Gewässern anderer EU-Länder bestätigt. Diese Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten, den Zugang für Fischereifahrzeuge anderer Mitgliedstaaten zu ihren nationalen Gewässern innerhalb von 12 Seemeilen von ihrer Küste für weitere zehn Jahre zu beschränken. Der Zugang bleibt nur für Fischereifahrzeuge gewährt, die traditionell in dem Gebiet fischen. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen, den Druck auf die Fischbestände in bestimmten Gebieten zu verringern und lokale wirtschaftliche sowie kleingewerbliche Aktivitäten entlang ihrer Küsten zu erhalten. Für die äußersten Regionen der EU gelten Ausnahmen für Gebiete innerhalb von 100 Seemeilen von der Küste für in den Häfen dieser Regionen registrierte Schiffe. Das Parlament unterstützte die im September mit dem Rat erzielte Einigung mit 608 Stimmen gegen 13 und 9 Enthaltungen, sodass das aktuelle Regime – das mehrere bilaterale Anpassungen und Änderungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs widerspiegelt – bis zum 1. Januar 2032 fortgeführt werden kann. Die Kommission wird bis zum 30. Juni 2031 einen Bericht für das Parlament und den Rat über die Umsetzung dieser Regeln vorbereiten, bevor sie auslaufen. Sollte die Kommission beschließen, die Gemeinsame Fischereipolitik zu überprüfen, wird sie auch eine Wirkungsanalyse gemäß den besseren Regulierungsvorschriften der EU durchführen. Die Kommission und das Parlament haben die laufenden Diskussionen im Kanalgebiet zur Kenntnis genommen, wo Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Fischereigeräten, die mit dem Meeresboden in Kontakt kommen, geäußert wurden. Beide Institutionen unterstützen lokale Initiativen und laden die Mitgliedstaaten ein, gemeinsame Empfehlungen unter Berücksichtigung lokaler Ansichten vorzulegen. Die Regeln treten am 1. Januar 2023 in der gesamten EU in Kraft. Nach der Plenarsitzung muss die Einigung formell vom Rat genehmigt werden und tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.