Pressemitteilung – Bessere Durchsetzung von Regeln nötig für ein sichereres Social‑Media‑ und Online‑Umfeld Unternehmen müssen garantieren, dass die Nutzung von Social Media und der digitalen Umgebung sicher ist, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sagen die Abgeordneten. Um Minderjährige vor den Auswirkungen sozialer Medien zu schützen, fordern die Abgeordneten eine bessere Durchsetzung und Umsetzung der EU‑Gesetzgebung. In einem am Dienstag mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedeten Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung betonen sie, dass die Online‑Umgebung nach den Prinzipien Privacy‑by‑Design und Safety‑by‑Default, einer altersgerechten Gestaltung und Algorithmustransparenz geregelt werden muss. Verantwortung der Online‑Plattformen für den Schutz Minderjähriger Angesichts der Auswirkungen süchtig machender und überzeugender Design‑Elemente auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen fordern die Abgeordneten ein Verbot der schädlichsten Suchtpraktiken und fordern Plattformen auf, risikobasierte Schutzmaßnahmen für ihre Empfehlungs‑ und Recommender‑Systeme zu implementieren. Sie ermutigen die Kommission zudem, persönliche Haftung bei schwerwiegender und anhaltender Nichteinhaltung der Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen einzuführen. Der Text hebt außerdem die Notwendigkeit erhöhter Transparenz bei algorithmischen Systemen sozialer Medien hervor, da undurchsichtige Algorithmen und Content‑Moderation es jungen Nutzern erschweren, nachzuvollziehen, warum bestimmte Inhalte empfohlen, unterdrückt oder entfernt werden, und dadurch ihre Fähigkeit, sich sicher im Netz zu bewegen, untergraben. Die Abgeordneten unterstützen die Einführung eines „Jugendmodus“, der gezielte Werbung für Minderjährige deaktiviert und süchtig machende Design‑Elemente einschränkt. Regulierung von Influencern und Verhinderung digitaler Überbelichtung von Kindern Angesichts der zunehmend bedeutenden Rolle von Influencern bei der Prägung von Wahrnehmungen, Aspirationen und sozialen Einstellungen von Kindern und Jugendlichen fordern die Abgeordneten, dass Kommission und Mitgliedstaaten einen EU‑Verhaltenskodex für diese Tätigkeit entwickeln und eine harmonisierte Definition von „Influencer‑Marketing“ vorlegen. Minderjährige sollen vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden, wie etwa durch Kidfluencing (wenn Kinder zu Influencern gemacht werden) und Sharenting (wenn Eltern das Leben ihrer Kinder online dokumentieren). Konsequente EU‑Gesetzgebung Die Kommission muss laut Abgeordneten für Konsistenz zwischen allen zentralen EU‑Rechtsinstrumenten sorgen, einschließlich: Audiovisual Media Services Directive (AVMSD) General Data Protection Regulation (GDPR) Digital Services Act (DSA) AI Act Digital Fairness Act Die Abgeordneten schlagen ferner Maßnahmen vor wie: Verbindliche ethische Standards für KI‑Begleiter, die virtuelle Freundschaften simulieren, um die emotionale Verwundbarkeit von Minderjährigen zu schützen; Mehr Transparenz beim Training von KI‑Modellen, einschließlich klarer Angaben zu Datensätzen und Materialien sowie Schutzmaßnahmen für Kinder; Maßnahmen der Plattformen zur Eindämmung von KI‑generierten Inhalten, die Medienprofis und Marken imitieren (sogenannte „Celebrity Scams“), und Einstufung dieser als systematisches Risiko mit intensiveren Ermittlungen unter dem DSA; Sicherstellen, dass Empfehlungs‑ und Moderationsmechanismen mehr Sichtbarkeit für zuverlässige und altersgerechte Inhalte und Dienste professioneller Medienorganisationen geben; Explizites Verbot von KI‑Systemen, die realistische Bilder oder Videos mit sexuellem Inhalt einer identifizierbaren Person ohne Einwilligung erzeugen, manipulieren oder verändern, sowie Verbot von synthetischem Kindesmissbrauchsmaterial (CSAM); Systematische Überwachung in den Mitgliedstaaten, einschließlich Entwicklung vergleichbarer Indikatoren zu digitalen Gewohnheiten von Kindern, Zugang zu Bildung und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen wie Altersbeschränkungen, Altersverifikation und Sicherheitseinstellungen. Zitat „Die Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss in erster Linie bei denen liegen, die digitale Plattformen entwerfen und betreiben“, sagte der Berichterstatter Sandro Ruotolo (S&D, IT) vor der Abstimmung. „Das von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verwendete Beispiel ist treffend: Wir bitten Kinder nicht, Sicherheitsgurte zu entwerfen, und wir bitten Eltern nicht, Airbags zu installieren. Hersteller haben die Pflicht, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Dasselbe Prinzip muss für digitale Plattformen gelten“, sagte er. „Als Berichterstatter des Europaparlaments stimme ich diesem Ansatz voll zu. Plattformen müssen Funktionen beseitigen, die zu Sucht, Manipulation und der Exposition gegenüber schädlichen Inhalten oder Kontakten ermutigen. Sicherheit soll durch Design in Dienste eingebaut werden.“ Pressekonferenz Nach der Abstimmung wird der Berichterstatter um 10:30 CEST an einer Pressekonferenz im Anna Politkovskaya‑Pressekonferenzraum (SPAAK 0A50) und online teilnehmen. Journalisten, die Fragen stellen möchten, sollten über Interactio teilnehmen. Nächste Schritte Der Initiativbericht wird im Plenum des Parlaments während der Plenarsitzung vom 14. bis 17. September zur Abstimmung gestellt. Hintergrund Laut Eurostat nutzten 2024 im Durchschnitt 97 % der Jugendlichen in der EU täglich das Internet, wobei die globale Bildschirmzeit für die Altersgruppen 11–14 Jahre durchschnittlich neun Stunden täglich und für Kinder im Alter von 8–10 Jahren sechs Stunden pro Tag beträgt. Über 80 % der jungen Menschen in Europa nutzen soziale Medien täglich, wobei die durchschnittliche Online‑Zeit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 9–16 Jahren bei drei Stunden pro Tag liegt. Damit hat sich die auf sozialen Netzwerken verbrachte Zeit seit 2010 mehr als verdoppelt, so das Europäische Gemeinsame Forschungszentrum. Mehrere Studien berichten über negative Auswirkungen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social Media auf die psychische Gesundheit junger Menschen.