Der digitale Euro würde Bürgern und Unternehmen eine private, sichere und innovative Zahlungsoption bieten und zugleich die Abhängigkeit von Nicht-EU-Anbietern verringern. Am Dienstag hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung seine Position zum Paket rund um die Einheitswährung, bestehend aus drei Dossiers, angenommen. Das Dossier zur Einführung des digitalen Euro wurde mit 43 Stimmen für, 14 gegen und 1 Enthaltung beschlossen. Der digitale Euro wäre eine neue, elektronische Form von Geld, herausgegeben durch die Europäische Zentralbank (EZB), und würde sowohl online als auch offline funktionieren. Bei Online-Zahlungen würde ein kontobasiertes System zum Einsatz kommen, während Offline-Zahlungen direkt über lokale Speichermedien abgewickelt würden. Die Offline-Funktionalität wäre der Nutzung von physischem Bargeld gleichwertig, wobei der Verlust des Geräts auch den Verlust des darauf gespeicherten Offline-Geldes ohne Rückerstattung bedeuten würde. Datenschutz: Prinzipien wie Privacy-by-Design und Privacy-by-Default sollen in den digitalen Euro integriert werden. Moderne Techniken, etwa „Zero-Knowledge-Proofs“, sollen es erlauben, Transaktionen zu verifizieren, ohne persönliche Daten offenzulegen; personenbezogene Daten würden nur im strikt notwendigen Umfang verarbeitet. Die EZB soll keinen Zugriff auf persönliche Identifikationsdaten haben. Vertriebsmodell: Alle Zahlungsaussteller (Payment Service Provider, PSPs), darunter Banken, E-Geld-Anbieter, Postgesellschaften und regulierte Anbieter von Krypto-Assets, könnten den digitalen Euro in der gesamten EU vertreiben. Die wichtigsten Punkte sind: Die meisten Unternehmen wären verpflichtet, den digitalen Euro zu akzeptieren. Ausnahmen gelten für Selbstständige sowie kleine und Kleinstbetriebe, die keine weiteren digitalen Zahlungen akzeptieren. Vorübergehende Verweigerungen, z. B. bei Stromausfall, wären unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Besucher, Touristinnen und Touristen sowie in einigen Fällen Personen außerhalb des Euroraums könnten den digitalen Euro nutzen. Gebühren und Entgelte: Basisdienste — wie die Eröffnung eines Kontos, das Verwahren und Verwalten von Mitteln sowie mindestens ein Zahlungsmittel — wären kostenfrei. PSPs könnten für zusätzliche Dienste Gebühren erheben, jedoch wären: Kontoführungs- oder Inaktivitätsstrafen sowie das Bündeln von Diensten untersagt, Gebühren für Händler und zwischen Providern gedeckelt, Offline-Zahlungen vollständig gebührenfrei. Finanzstabilität und Haltehöchstgrenzen: Zum Schutz des Finanzsystems soll es eine Obergrenze geben, wie viele digitale Euro eine Privatperson halten darf. Die Abgeordneten schlagen vor, dass die EU-Kommission die Höchstgrenze auf Basis von Empfehlungen der EZB festlegt und diese mindestens alle zwei Jahre überprüft; das Parlament soll in diesem Prozess volle Mitentscheidungsbefugnisse haben. Unternehmen dürften digitale Euro nicht halten, mit Ausnahme der kurzzeitigen Ansammlung eingehender Zahlungen von bis zu 24 Stunden. Wichtig ist zudem, dass der digitale Euro weder Zinsen abwirft noch Kosten verursacht. Rolle der EZB und Einführungsprozess: Die Abgeordneten möchten sicherstellen, dass die Rolle der EZB von ihren geldpolitischen Funktionen getrennt bleibt. Vor der Einführung soll die EZB ein Regelwerk finalisieren, die Infrastruktur aufbauen, Real-Life-Pilotversuche durchführen und Haftungsregeln ausarbeiten, wobei besonderes Augenmerk auf Offline-Risiken wie Doppelzahlungen gelegt werden soll. Nach der Autorisierung ist eine Einführungsphase von mindestens 24 Monaten vorgesehen, um Banken, Zahlungsanbieter und Nutzer vorzubereiten; Regierungen und Anbieter sollen Informationskampagnen durchführen. Das Paket zur Einheitswährung: Ein zweites Dossier zur Bereitstellung von Diensten des digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Nicht-Euro-Mitgliedstaaten wurde mit 43 zu 9 Stimmen (6 Enthaltungen) angenommen. Es würde Banken und PSPs aus Nicht-Euro-Ländern erlauben, den digitalen Euro unter denselben Regeln zu vertreiben, wobei die EZB die Befugnis behalten soll, Zugang und Nutzung einzuschränken. Nicht-Euro-Mitgliedstaaten müssten außerdem eine nationale Behörde benennen, die mögliche Auswirkungen auf ihre eigene Währung überwacht. Ein drittes Dossier zur gesetzlichen Zahlungspflicht von Euro-Banknoten und -Münzen wurde mit 46 zu 4 Stimmen (8 Enthaltungen) angenommen. Es verpflichtet die Länder des Euroraums, Bargeld zugänglich zu halten und für digitale Zahlungsstörungen vorzusorgen. Unternehmen dürfen Bargeld nicht per Standardvertrag oder durch "kein Bargeld"-Schilder verbieten. Mitgliedstaaten müssen zudem regelmäßig die Bargeldversorgung überprüfen, mit besonderem Augenmerk auf verletzliche Gruppen wie ältere Menschen, Geringverdienende und Unbanked. Der Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas (EVP, ES) sagte: „Mit dem Paket zur Einheitswährung schützen wir die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, ihre Zahlungsweise zu wählen. Wir stärken den Zugang zu und die Akzeptanz von Bargeld, während wir Zentralbankgeld in digitaler Form verfügbar machen. Der digitale Euro wird das Bargeld ergänzen, niemals ersetzen. Niemand darf vom Bargeld ausgeschlossen werden, und niemand darf ohne eine sichere, widerstandsfähige und wirklich europäische digitale Zahlungsoption bleiben. „Europa muss nicht zwischen dem digitalen Euro und erfolgreichen privaten Zahlungslösungen wählen. Wir brauchen beides zusammen. Das Abkommen erkennt zu Recht den doppelten Ansatz an: Bestehende Standards und Infrastrukturen sollen soweit möglich wiederverwendet werden. Das ermöglicht es europäischen Zahlungslösungen, sich an eine gemeinsame Akzeptanzinfrastruktur anzubinden und grenzüberschreitend interoperabel zu werden. „Das Abkommen stellt außerdem sicher, dass der Datenschutz von Anfang an in den digitalen Euro eingebaut wird. Die Europäerinnen und Europäer erhalten eine sichere digitale Zahlungsoption und behalten die Kontrolle über ihr Geld und ihre persönlichen Daten.“ Nächste Schritte: Die Verhandlungsmandate für die drei Texte werden zu Beginn der Plenarsitzung im Juli bekannt gegeben. Die endgültige Gesetzgebung muss vor ihrem Inkrafttreten mit dem Rat verhandelt werden.