Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates haben am Dienstag eine vorläufige Einigung über neue Regeln erzielt, die die EU-Standards zum Schutz von Beschäftigten vor der Exposition gegenüber bestimmten gefährlichen Stoffen verbessern sollen. Es handelt sich um die sechste Änderung der Richtlinie zu krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (CMRD), die neue Arbeitsplatzgrenzwerte auf der Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Daten vorsieht. Die Co-Gesetzgeber bestätigten neue Grenzwerte für mehrere Stoffe, darunter: Kobalt und seine anorganischen Verbindungen (relevant z. B. für die Batterieproduktion), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (u. a. in der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion), 1,4‑Dioxan (in der chemischen und Textilproduktion) sowie Isopren (in der chemischen und Gummiindustrie). Außerdem wird die Europäische Kommission — nach dem Drängen des Parlaments — prüfen müssen, ob zusätzliche Grenzwerte für Stoffe in Schweißrauch festgelegt werden sollten. Für Isopren wurde ein langfristiger Arbeitsplatzgrenzwert vereinbart, da der Stoff die Kriterien für eine Einstufung als krebserregend erfüllt. Eine Exposition kann Reizungen von Nase, Rachen und Lunge verursachen; chronische und hohe Exposition ist mit Leberkrebs und Anämie verbunden. Weitere Details der vorläufigen Einigung betreffen ergänzende Schutzmaßnahmen und Pflichten: Klärung der Regeln zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Atemschutzgeräten, und dem Recht auf regelmäßige Pausen in einem kontaminationsfreien Bereich. Für gefährliche Arzneimittel (pharmazeutische Stoffe, die Beschäftigte im Gesundheitssektor gefährden können) wird die Bedeutung einer angemessenen Schulung betont. Arbeitgeber sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte sicherstellen; die vorläufige Einigung hebt hervor, dass EU‑OSHA spezifische Risikoabschätzungen für diese Hochrisikoberufe vornehmen soll. Mitgliedstaaten werden verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der überarbeiteten Regeln zu unterstützen. Die Berichterstatterin Liesbet Sommen (EPP, BE) erklärte: „Jedes Jahr werden in der EU rund 120.000 Beschäftigte mit beruflich bedingtem Krebs diagnostiziert, der mit der Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zusammenhängt. Das ist eine vermeidbare Tragödie. Durch strengere Grenzwerte wird diese Einigung die Gesundheit der Arbeitnehmenden besser schützen, die Risiken am Arbeitsplatz reduzieren und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der gesamten EU stärken, während den Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit und Umsetzungszeit gegeben wird.“ Als nächster Schritt müssen Parlament und Rat die vorläufige Einigung nach einer juristisch‑linguistischen Prüfung förmlich annehmen, bevor die Regeln in Kraft treten können. Das Parlament wird voraussichtlich in der zweiten Oktobersitzung über die Einigung abstimmen.