Nach dem Vermittlungsausschuss zu den EU-Fluggastrechten werden zentrale Verhandlungsführende des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission heute die Presse über das Ergebnis der Verhandlungen informieren. Wann: Montag, 15. Juni 2026, 19:45 CET. Wo: Europäisches Parlament in Straßburg, Pressekonferenzraum Daphne Caruana Galizia (WEISS N -1/201). Wer: Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, der zyprische Verkehrsminister Alexis Vafeades, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus Apostolos Tzitzikostas, der Berichterstatter des Parlaments Andrey Novakov (EVP, BG) sowie der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Tourismus Virginijus Sinkevičius (Grüne, LT). Wie: Akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter sind eingeladen, die Pressekonferenz vor Ort zu besuchen. Zusätzlich können Journalistinnen und Journalisten über die Plattform Interactio remote teilnehmen und Fragen stellen. Beim Verbinden geben Sie bitte Ihren Namen und das Medium in den Feldern Vorname/Nachname an. Für eine bessere Tonqualität wird die Nutzung von Kopfhörern und Mikrofon empfohlen. Die Dolmetschung ist nur für Beiträge mit Video möglich. Es wird Dolmetschung in Englisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Maltesisch und Bulgarisch geben. Die Pressekonferenz wird zudem live über das Multimedia-Centre des Parlaments gestreamt und aufgezeichnet. Hintergrund: Im Januar 2026 nahm das Europäische Parlament seine Position zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechte an. Die Abgeordneten wollten das Recht für Flugreisende bewahren, Erstattung oder Umbuchung zu erhalten und Entschädigung geltend zu machen, falls ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder eine Person die Beförderung verweigert wurde. Im März 2026 lehnten die EU-Verkehrsminister die Vorschläge des Parlaments ab, woraufhin der Vermittlungsausschuss zwischen Parlament und Rat seine Arbeit aufnahm. Nach acht Wochen intensiver Verhandlungen haben die Mitgesetzgeber an einem Kompromiss zur Überprüfung der Regeln für Fluggastrechte gearbeitet. Die vorgeschlagenen oder ausgehandelten Regeln zur Stärkung von Erstattungs-, Umbuchungs- und Entschädigungsansprüchen sind für österreichische Bürgerinnen und Bürger, die Flugreisen unternehmen, sowie für Unternehmen im Reise- und Tourismussektor von direktem Interesse, da sie Verbraucherschutz und Rechtssicherheit verbessern können.