Das Europäische Parlament hat gemeinsam mit dem Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Fluggastrechte erzielt, die Entschädigungsansprüche bei Drei-Stunden-Verspätungen beibehält, eine schnellere Erstattung, kostenfreie Sitzplatzregelungen für Kinder sowie mehr Preistransparenz vorsieht. Die Einigung, die am Montagabend vom EP-Delegierten für das so genannte Versöhnungskomitee einmütig unterstützt wurde, zielt darauf ab, Passagiere bei Reisebeeinträchtigungen wie Nichtbeförderung, Verspätungen und annullierten Flügen besser zu schützen. Die Regeln wurden seit 2004 nicht mehr grundlegend aktualisiert. Kompensation und Betreuungsverpflichtungen Die Verhandlungsführer des Parlaments verhinderten eine Schwächung der Fluggastrechte. Nach der Einigung behalten Fluggäste das Recht auf Erstattung oder Umleitung und auf Entschädigung, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird oder ihnen die Beförderung verweigert wurde. Die Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab: €250 für Strecken bis zu 1.500 km €400 für Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km €600 für alle längeren Strecken Fluggesellschaften können die Entschädigung bei ihren längsten Strecken um 50 % reduzieren, wenn den Passagieren eine Umleitung zum Endziel angeboten wird oder die Ankunftsverspätung nicht mehr als vier Stunden beträgt. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde; die Regeln enthalten eine offene Liste solcher Umstände, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen, unruhige Passagiere oder Streiks von Flughafen-, Luftverkehrssteuerungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Unabhängig von der Ursache sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, gestrandete Passagiere zu betreuen und ihnen folgende Leistungen bereitzustellen: Erfrischungen alle zwei Stunden Wartezeit eine Mahlzeit nach drei Stunden Wartezeit bei längeren Verzögerungen bei Bedarf eine Übernachtung für maximal drei Nächte Schnellere und einfachere Erstattung Fluggesellschaften müssen Passagieren, die von Reisebeeinträchtigungen (Verspätung oder Annullierung) betroffen sind, innerhalb von vier Tagen nach Beendigung der Reise elektronisch klare Hinweise geben, wie ein Entschädigungsantrag gestellt werden kann. Die Abgeordneten stellten sicher, dass Passagiere nicht verpflichtet werden, ein Nutzerkonto anzulegen oder eine bestimmte App zu nutzen, um diese Informationen zu erhalten. Passagiere haben neun Monate Zeit, um einen Entschädigungsantrag einzureichen, während Fluggesellschaften 30 Tage zur Zahlung der Entschädigung oder zur Vorlage außergewöhnlicher Umstände haben müssen; in letzteren Fällen müssen sie begründen, warum keine Entschädigung gezahlt wird, und auf Beschwerdewege verweisen. Schutz für besonders schutzbedürftige Reisende Die Abgeordneten stellten sicher, dass Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität (PRM) Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Unterstützung durch die Fluggesellschaften haben, wenn sie einen Flug wegen des Versagens des Flughafens, sie rechtzeitig zum Gate zu bringen, verpassen. Außerdem wird sichergestellt, dass Familien mit Kindern nicht getrennt werden: Fluggesellschaften müssen dafür sorgen, dass jede Begleitperson eines Kindes unter 14 Jahren auf einem angrenzenden Sitzplatz untergebracht wird, ohne zusätzliche Gebühren zu erheben. Dieses Recht gilt gleichermaßen für Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere. Aufgewertete Passagierrechte und Preistransparenz Die neuen Regeln umfassen das Recht, ein persönliches Gepäckstück wie eine kleine Tasche oder einen Rucksack ohne zusätzliche Gebühr mit an Bord zu nehmen. Auf Drängen der Abgeordneten wurde die Preistransparenz und Vergleichbarkeit von Flugtickets erhöht: Fluggesellschaften, Vermittler und Suchportale müssen stets den Flugpreis inklusive Handgepäck zu Beginn des Buchungsprozesses anzeigen. Verhandelt wurde zudem, dass Airlines günstigere Tickets für Passagiere anbieten dürfen, die freiwillig ohne Handgepäck reisen. Passagiere dürfen künftig nicht mehr für Korrekturen der Namensschreibweise oder für eine gedruckte Bordkarte nach dem Check-in extra belastet werden. Die Abgeordneten sicherten außerdem das Recht auf digitale Bordkarten bei Check-in, ohne weitere Anforderung oder Verpflichtung zur Nutzung eines Nutzerkontos oder einer bestimmten App. Darüber hinaus darf die Beförderung nicht verweigert werden, nur weil ein Passagier eine eigene Ausdrucksversion einer digital ausgestellten Bordkarte verwendet hat. Zitate Virginijus Sinkevičius, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses (Grüne, LT), betonte: „Heute liefert Europa für Fluggäste. Wir haben bestehende Rechte geschützt, neue Schutzmaßnahmen hinzugefügt und mehr Klarheit geschaffen, wenn etwas schiefgeht. Das Parlament wollte die Regeln modernisieren, aber nicht auf Kosten der Passagiere. Nach mehr als einem Jahrzehnt des Stillstands aktualisiert Europa endlich die Fluggastrechte und stellt die Passagiere in den Mittelpunkt.“ Der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, BG) ergänzte: „Das Parlament hat den Fluggästen versprochen, dass ihre Rechte geschützt werden. Und heute haben wir geliefert. Wir haben für Menschen gekämpft, nicht für Statistiken. Hinter jeder Verspätung und jeder Annullierung stehen reale Leben. Wir haben auch viele klare Verbesserungen für Familien, PRM und für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehrssektor hinzugefügt. Das ist ein ausgewogenes Ergebnis, auf das wir stolz sein können.“ Nächste Schritte Im Rahmen des Drittleseverfahrens muss die vorläufige Einigung im Versöhnungsausschuss innerhalb der nächsten sechs Wochen von Parlament und Rat bestätigt werden; diese Frist kann einmal um zwei Wochen verlängert werden. Die beiden Institutionen werden den gemeinsamen Text nach seiner rechtlich-sprachlichen Überarbeitung getrennt zur Abstimmung vorlegen. Das Europäische Parlament plant, während seiner Juli-Plenarsitzung über die Einigung abzustimmen. Pressekonferenz Am Montag um 19:45 Uhr werden die wichtigsten Verhandler, darunter die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, der Verkehrsminister Zyperns Alexis Vafeades, der EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus Apostolos Tzitzikostas, der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, BG) und der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses Virginijus Sinkevičius, die kommenden Änderungen der EU-Fluggastrechte im Rahmen einer Pressekonferenz erläutern. Die Sitzung wird live im Multimediazentrum des Parlaments übertragen.