Die am Dienstag vereinbarte neue Gesetzgebung zielt darauf ab, das Recht auf Autonomie für Erwachsene in der ganzen EU zu fördern. Parlament und Verhandlungsführer der EU-Regierungen erzielten eine vorläufige Einigung über neue Regeln, die sicherstellen sollen, dass Erwachsene, die in Angelegenheiten wie medizinischer Versorgung, ihrem Wohnort, Immobilien, Geschäften oder der Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten Unterstützung benötigen, in grenzüberschreitenden Fällen mehr Unterstützung und besseren Schutz erhalten. Die Gesetzgebung findet keine Anwendung auf grenzüberschreitende Fälle, die sich auf Ehe, Erbrecht, Sozialversicherung oder Unterhaltspflichten beziehen. Die neuen Regeln erlauben es Erwachsenen, ihre eigene Schutz- und Unterstützungsregelung vorzubereiten für den Fall, dass sie später nicht mehr in der Lage sein sollten, diese Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Regeln legen fest, welche Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Angelegenheiten zuständig sind, und gewährleisten gleichzeitig, dass die Wahl der betroffenen Person respektiert wird. Maßnahmen, die in einem EU-Land getroffen wurden, sollen in einem anderen Land grundsätzlich keiner besonderen Anerkennungsprozedur bedürfen, wobei Mitgliedstaaten jedoch die Anerkennung ablehnen können, wenn die betreffende Person keine wirkliche und wirksame Anhörung erhalten hat. Abgeordnete setzten sich erfolgreich dafür ein, dass Erwachsene von den EU-Ländern angemessene Unterstützung und Zugang zu relevanten Informationen erhalten, unter anderem durch die Erstellung eines Praxisleitfadens zur Anwendung der Verordnung sowie durch Faktenblätter mit einer Kurzfassung der nationalen Gesetzgebung. Nach dem vereinbarten Text können Erwachsene, die Unterstützung benötigen, ein Europäisches Zertifikat für Unterstützung und Vertretung beantragen, das in der gesamten EU verwendet werden kann. Das Zertifikat kann auch dazu dienen, nachzuweisen, dass eine benannte Person zur Vertretung oder Unterstützung der betroffenen Person befugt ist. Die Abgeordneten erreichten, dass das Zertifikat kostenlos ausgestellt wird oder allenfalls eine Gebühr erhoben wird, die die Verwaltungskosten der Ausstellung nicht übersteigt, und wo möglich in digitaler Form verfügbar ist. Zum Schutz der Privatsphäre einigten sich die Verhandler darauf, vernetzte Register aus dem Gesetzestext zu streichen, zugleich aber die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und mit Bürgern zu stärken. Rapporteurin Yana Toom (Renew, EE) sagte: „Wir machen das Leben für Erwachsene, die in einem anderen Land Schutz oder Unterstützung benötigen, einfacher. Mit den neuen Regeln strebte das Parlament rechtliche Klarheit an und die höchste Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf gleiche Anerkennung vor dem Gesetz.“ Nächste Schritte: Nach formeller Zustimmung durch das Plenum des Parlaments und den Rat tritt die Verordnung zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Hintergrund: Der Vorschlag für diese Verordnung baut auf den Regeln der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen auf. Ziel ist es, bestehende Lücken in der gerichtlichen Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes von Erwachsenen zwischen den EU-Ländern zu schließen.