EU-Bürger sollen mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen, ohne dass die Häufigkeit der Pflichtprüfungen verändert wird, sagen die Abgeordneten des Ausschusses für Verkehr und Tourismus. Am Dienstag nahmen die Abgeordneten des Verkehrsausschusses die vom Parlament erarbeitete Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Regeln für periodische technische Kontrollen (Roadworthiness-Tests) und für technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen im Verkehr mit 30 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Prüfungen im Ausland Um die Freizügigkeit innerhalb der EU zu erleichtern, sollen die neuen Regeln ermöglichen, dass die technische Prüfung eines Pkw in einem anderen EU-Land als dem Zulassungsland durchgeführt werden kann. Dies würde ein EU-Temporär-Straßentauglichkeitszertifikat ergeben, das sechs Monate gültig ist, während die nächste Prüfung im Land der Zulassung stattfinden muss. Die Abgeordneten möchten, dass diese Möglichkeit auch für Kastenwagen (Vans) gilt. Prüfintervalle sollen nicht verkürzt werden Der Verkehrsausschuss lehnte den Vorschlag der Kommission ab, die Prüfintervalle für Pkw und Kastenwagen älter als zehn Jahre von zweijährlich auf jährlich zu verkürzen, da diese Maßnahme nicht verhältnismäßig erscheine und es an ausreichenden Belegen mangele, dass sie Unfälle vermindere. Die Abgeordneten hoben hervor, dass die Mitgliedstaaten bereits kürzere Intervalle auferlegen können. Aktualisierung der Prüfliste Fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme von Pkw, wie etwa Airbags und automatische Notbremsen, sind derzeit nicht regelmäßig geprüft. Die Abgeordneten stimmten zu, dass diese Systeme Bestandteil periodischer Prüfungen werden sollten, um sicherzustellen, dass sie die erwarteten Sicherheitsvorteile liefern. Außerdem sollen neue Prüfpunkte für elektrische und hybride Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag, Messungen der Partikelanzahl (PN) und von Stickoxiden (NOx) in die periodischen Prüfungen aufzunehmen, um die Luftqualität zu verbessern, allerdings auf freiwilliger Basis, so dass die Mitgliedstaaten über den Umfang solcher Prüfungen entscheiden können. Sie plädieren außerdem dafür, periodisch zu prüfen, ob ein Fahrzeug eine ausstehende obligatorische Rückrufaktion eingehalten hat; falls nicht, soll das Fahrzeug die Prüfung nicht bestehen. Bekämpfung von Manipulationen Zur Bekämpfung von Kilometerstands- und Manipulationsbetrug auf dem Gebrauchtwagenmarkt unterstützen die Abgeordneten eine neue Verpflichtung für Werkstätten, die Kilometerstände von Pkw und Kastenwagen zu dokumentieren, sowie die Verpflichtung der Hersteller, die Kilometerstände vernetzter Fahrzeuge in eine nationale Datenbank einzutragen. Um zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden, soll diese Aufzeichnungspflicht allerdings nur greifen, wenn die Reparatur länger als eine Stunde dauert. Motorräder Die Abgeordneten befürworten außerdem einen Vorschlag, die bisherige Flexibilität bei der periodischen Prüfung von schweren Motorrädern (über 125 ccm) zu beseitigen und diese Prüfungen verpflichtend zu machen. Sie unterstützen ebenso die Ausweitung der Straßentauglichkeitsprüfungen auf elektrisch angetriebene schwere Motorräder. Kontrollen im fließenden Verkehr (Roadside Inspections) Die aktuellen Regeln sehen ein EU-weites Ziel vor, wonach 5 % von Bussen und Lkw durch technische Kontrollen im fließenden Verkehr überprüft werden sollen. Die Abgeordneten sind der Meinung, dass die 5 % stattdessen ein nationales Ziel sein sollten, und möchten die Kontrollen im fließenden Verkehr auf Kastenwagen ausdehnen. Außerdem sollen diese Kontrollen Pkw, Motorräder, Kastenwagen, Lkw und Busse auch auf ihre schädlichen Emissionen untersuchen und potenziell stark emittierende Fahrzeuge zu weiteren technischen Kontrollen verpflichten. Die Mitgliedstaaten könnten das gleiche System nutzen, um auch Lärmemissionen anzugehen. Zitat des Berichterstatters Der Berichterstatter Jens Gieseke (EVP, DE) sagte: „Unser Ziel ist es, die europäischen Straßen sicherer zu machen und die Prüfungen effizienter zu gestalten, gleichzeitig den Kampf gegen Betrug zu verschärfen – ohne zusätzliche Belastungen für Verbraucher und Unternehmen. Keine jährlichen Generalprüfungen für Fahrzeuge über zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfanforderungen für leichte Nutzfahrzeuge: Das sendet ein klares Entlastungssignal für Verbraucher und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.“ Nächste Schritte Mit 32 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen die Abgeordneten außerdem, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form der Gesetzgebung aufzunehmen. Diese Entscheidung bedarf einer Zustimmung des gesamten Parlaments, das Mitte Mai zusammentreten soll. Hintergrund Im vergangenen Jahr legte die Kommission ihr Paket zur Straßentauglichkeit vor, mit dem Ziel, die Mindeststandards für Fahrzeugprüfungen, Zulassungsdokumente und Kontrollen im fließenden Verkehr zu aktualisieren. Die Abgeordneten bestätigten bereits im April ihre Position zu einem Teil des Pakets, den Zulassungsdokumenten für Fahrzeuge.