Die vorläufige Einigung zielt darauf ab, die Sozialversicherungsregeln für EU-Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land gezogen sind, zu präzisieren und zugleich die Verpflichtungen fair zwischen den Mitgliedstaaten zu verteilen. Zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am Mittwoch ein vorläufiges Abkommen über modernisierte Regeln zur Koordinierung nationaler Sozialversicherungssysteme erzielt. Die neuen Regeln konzentrieren sich darauf, die Arbeitsmobilität innerhalb der EU zu erleichtern und gleichzeitig die sozialen Rechte der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Situationen zu schützen. Würde die Vereinbarung bestätigt, aktualisiert der Text unter anderem die EU-Regeln zu: Arbeitslosengeld für mobile Arbeitnehmer sowie zur Übertragbarkeit von Arbeitslosengeld für Arbeitssuchende, die in ein anderes EU-Land übersiedeln, Regelungen zu Langzeitpflege und Familienleistungen, der Koordinierung und Durchsetzung der Sozialversicherung für entsandte Beschäftigte (d. h. von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes EU-Land geschickte Arbeitnehmer). Der Text bemüht sich zudem um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen den EU-Ländern und sieht verstärkte Maßnahmen zur Identifizierung und Bekämpfung von Betrug vor, beispielsweise im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen. Mitgliedstaaten sollen außerdem besser zusammenarbeiten können, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer sozialversichert sind, etwa durch ein Benachrichtigungssystem. Arbeitgeber erhalten besseren Zugang zu Informationen und können relevante Dokumente online über den Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI) einreichen. Die Berichterstatterin Gabriele Bischoff (S&D, DE) sagte: „Heute ist ein guter Tag für Millionen mobiler Arbeitnehmer. Diese Reform ist längst überfällig und wir haben heute einen wichtigen Schritt vorwärts gemacht, basierend auf einem schwierigen, aber notwendigen Kompromiss. Fast zehn Jahre nach dem Vorschlag der Kommission werden die Bürger von klareren und vorhersagbareren Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme profitieren, einschließlich bei Arbeitslosigkeit, Familien- und Langzeitpflegeleistungen. Zugleich stärken wir die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um Missbrauch besser zu verhindern und Sozialdumping zu bekämpfen. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein Grundrecht, sie muss jedoch mit fairen und durchsetzbaren Regeln einhergehen.“ Nächste Schritte: Sowohl das Parlament als auch der Rat müssen die vorläufige Einigung formell annehmen, bevor die Regeln in Kraft treten können. Hintergrund – Grundprinzipien zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme: Bürger sind jeweils in einem Land nach den Vorschriften dieses Landes abgesichert und zahlen Beiträge nur in einem Land. Alle EU-Bürger haben dieselben Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob sie Staatsangehörige oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats sind (Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung). Frühere Versicherungs-, Arbeits- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern werden bei der Gewährung von Leistungen berücksichtigt.