Am Montagabend erzielten die Verhandler von Parlament und Rat eine politische Einigung über neue Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der globalen Stahlüberkapazität auf den EU-Stahlmarkt. Die vorläufige Einigung sieht folgende Kernpunkte vor: Begrenzung des zollfreien Einfuhrvolumens auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr – dies entspricht einer Reduktion um 47 % gegenüber den Stahlquote für 2024. Erhöhung des Zollsatzes auf 50 % (statt bislang 25 %) für Einfuhren, die das Kontingent überschreiten, sowie für Stahlwaren, die nicht vom Kontingent erfasst sind. Ziel ist es, die EU besser auszustatten, um den negativen handelsbedingten Effekten globaler Überproduktion auf den EU-Stahlmarkt entgegenzutreten, sobald die derzeitigen Schutzmaßnahmen, die seit 2018 gelten, am 30. Juni 2026 auslaufen. Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Der Entwurf der Verordnung sieht vor, die Rückverfolgbarkeit importierter Stahlprodukte zu stärken, indem klargestellt wird, welche Nachweise Importeure über die Herkunft ihres Stahls vorzulegen haben. Zudem muss die Kommission die Herkunft des Stahls bei der Zuteilung der Jahreskontingente berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten bestanden auf einer frühen Überprüfung der neuen Verordnung und auf der Anpassung ihres Anwendungsbereichs, falls dies erforderlich ist, um einen angemessenen Schutz des EU-Stahlsektors sicherzustellen. Die erste Überprüfung durch die Kommission findet binnen 6 Monaten statt, um zu entscheiden, ob eine Erweiterung des Produktumfangs notwendig ist. Zitat von Karin Karlsbro (Renew, SE), federführende Verhandlerin: „Die Bekämpfung der negativen handeslbedingten Effekte der globalen Überkapazität auf den EU-Stahlmarkt ist wesentlich. Mit der Einigung konnten Parlament, Rat und Kommission gemeinsam die Bedeutung einer zügigen Beendigung aller Einfuhren russischer Stahlprodukte unterstreichen.“ Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung bedarf der formellen Annahme sowohl durch den Rat als auch durch das Parlament, bevor sie in Kraft treten kann. Das Plenum könnte im Mai über die vorläufige Einigung abstimmen. Sie soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Hintergrund: Die seit 2018 geltenden globalen Stahlschutzmaßnahmen nach dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen laufen am 30. Juni 2026 aus. Mit der neuen Verordnung wird die EU-Stahlindustrie besser geschützt, um den Herausforderungen struktureller globaler Überkapazität zu begegnen. Die Stahlindustrie ist für die EU-Wirtschaft von zentraler Bedeutung und besitzt strategische Relevanz für die Verteidigungsfähigkeit der EU, wie im Aktionsplan der Kommission für Stahl und Metalle (SMAP) dargelegt. Der Sektor sah sich in den vergangenen Jahren mit erheblichen handelsbedingten Herausforderungen konfrontiert, einschließlich eines signifikanten und anhaltenden Importdrucks in Menge und Preis, was seit 2008 etwa 100.000 Arbeitsplatzverluste verursachte. Für Österreich ist diese Einigung positiv zu bewerten, weil sie produzierende Unternehmen im Stahlsektor (z. B. heimische Stahlhersteller und Zulieferer) sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und die Wertschöpfungsketten besser vor ungünstigen Importverzerrungen schützt.