Am Donnerstag haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über eine umfassende Reform des Unionszollkodex erzielt, um Probleme im Zusammenhang mit dem E‑Commerce, der Sicherheit von Waren und der Effizienz der Zollabwicklung zu lösen. Nach der informellen Vereinbarung wird es eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes einzelne Paket geben, das aus Drittstaaten in die EU gelangt und direkt an EU‑Verbraucher verschickt wird, um die zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung der stetig steigenden Zahl einzelner Sendungen zu decken. Diese Gebühr wird von derselben Stelle bezahlt, die auch für andere Zollabgaben dieses Pakets verantwortlich ist, um eine Kostenverlagerung auf die Verbraucher zu vermeiden. Die Kommission legt die Höhe der Gebühr fest und überprüft sie alle zwei Jahre. Die Mitgliedstaaten beginnen mit der Erhebung, sobald das erforderliche IT‑System funktionsfähig ist, spätestens jedoch am 1. November 2026. Verantwortung der Plattformen Nach den neuen Regeln werden Verkäufer und Plattformen, die den Fernabsatz von Waren aus Drittstaaten direkt an EU‑Kunden ermöglichen, als Importeure behandelt. Dadurch sind sie verpflichtet, den Zollbehörden alle erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, Abgaben zu zahlen oder zu garantieren und sicherzustellen, dass die Waren den EU‑Vorschriften entsprechen. Diese Unternehmen müssen in der EU niedergelassen sein oder durch eine in der EU ansässige Vertretung mit entweder Authorised Economic Operator (AEO)‑ oder Trusted Trader‑Status vertreten werden. Dies soll die Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Um Sammeltransporte zu fördern, die für die Zollbehörden leichter zu prüfen sind, werden Verkäufer aus Drittstaaten und Plattformen ermutigt, Lagerhäuser in der EU zu betreiben. Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen an Kunden würden von einer geringeren Bearbeitungsgebühr profitieren, sofern die Waren in Sammelverpackungen und in ausreichender Menge eingeführt wurden, um Zollprüfungen effizienter zu gestalten. Unternehmen, die wiederholt EU‑Vorschriften missachten, können mit einer Geldbuße von mindestens 1 % (und bis zu 6 %) des Gesamtwerts der in den vorangegangenen 12 Monaten in die EU importierten Waren bestraft werden. Zusätzlich können Zollbehörden deren Trusted‑Trader‑ oder AEO‑Status aussetzen, entziehen oder annullieren sowie sie als Hochrisikoakteure kennzeichnen. Vereinfachung von Verfahren und IT‑Umgebung Import‑ und Exportunternehmen, die die Regeln einhalten und sich zu transparenter Zusammenarbeit mit den Zollbehörden verpflichten, können von einem vereinfachten „Trust and Check“-Regime profitieren. Dies setzt zunächst eine gründliche Überprüfung voraus und gewährt den Zollbehörden Zugang zu den elektronischen Systemen der Unternehmen. Im Gegenzug würden ihre Sendungen seltener stichprobenartig geprüft und sie erhielten mehr Flexibilität bei der Zahlung von Abgaben und Gebühren. Die derzeitige AEO‑Qualifikation bleibt bestehen, um den Zollstatus auch für kleinere Wirtschaftsbeteiligte zugänglich zu halten. Die Reform sieht außerdem einen neuen Zolldaten‑Hub vor, der von der neuen EU‑Zollbehörde (EUCA) verwaltet werden soll. Dieser wird optional bis 2031 und verpflichtend bis 2034 verfügbar sein. Der Daten‑Hub ersetzt mindestens 111 derzeit von den Zollbehörden genutzte Softwaresysteme. Dadurch sollen Zollvorgänge einfacher und schneller werden, die Risikoanalyse effizienter und die zollrechtliche Zusammenarbeit wirksamer. Neue EU‑Zollbehörde Die Reform schafft eine neue EU‑Zollbehörde. Diese wird in Lille (Frankreich) eingerichtet und soll unmittelbar voll funktionsfähig werden. Ihre Hauptaufgaben werden die Koordinierung der künftigen Zollzusammenarbeit, das Risikomanagement und die Verwaltung des Daten‑Hubs sein. Nächste Schritte Die vorläufige Einigung muss noch formell sowohl vom Parlament in Plenum als auch vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Zitat Der Berichterstatter Dirk Gotink (EVP, NL) sagte: „Parlament und Rat haben eine historische Einigung über die bedeutendste Reform der europäischen Zollgesetzgebung seit 1968 erzielt. Die neuen Regeln gehen auf das explosive Wachstum des E‑Commerce ein: Letztes Jahr sind 5,8 Milliarden geringwertige Sendungen in die EU gelangt. Das neue Gesetz hat vier Kernsäulen: E‑Commerce‑Händler werden für die an Verbraucher gesendeten Waren verantwortlich; eine neue Abgabe zur Deckung der gestiegenen Bearbeitungskosten für unsere Zollbehörden; eine zentrale EU‑Zollbehörde; und ein EU‑Daten‑Hub, das einen Echtzeit‑ und integrierten Überblick über Warenströme liefert. Plattformen, die systematisch gegen unsere Regeln verstoßen, werden bestraft. Systematische und wiederholte Nichteinhaltung wird zu strengeren Sanktionen von bis zu 6 % der Jahresimporte und zur Aussetzung einer Online‑E‑Commerce‑Plattform führen. Ziel ist ein Binnenmarkt, der Plattformen wie Temu, SHEIN und AliExpress nicht länger unberührt lässt, während sie massive Mengen nicht konformer Waren auf den europäischen Markt bringen und unseren Unternehmen unfair Konkurrenz machen. Das wird den Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen deutlich sicherer und fairer machen.“ Pressekonferenz Am Freitag um 10:00 Uhr wird Gotink im Europäischen Parlament eine Pressekonferenz abhalten. Diese wird gestreamt, und interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich remote über die Interactio‑Plattform zuschalten. Hintergrund Die Kommission hatte die umfassende Reform des Zollkodex im Mai 2023 initiiert als Reaktion auf den ständig wachsenden Zustrom einzelner Pakete von Drittstaaten‑Webshops. Diese überlasten die Zollbehörden der EU und bieten einen Einfallstor für unsichere Produkte. Bis 2024 hat sich die Zahl der eingehenden Pakete nahezu verdoppelt.