Die Innenmarkt‑ und die Bürgerrechtsausschüsse des Europäischen Parlaments haben ihre gemeinsame Position zu einem Vereinfachungs‑(„Omnibus“)‑Vorschlag zur Änderung des EU‑Künstliche‑Intelligenz‑Gesetzes (AIA) mit 101 Stimmen dafür, 9 dagegen und 8 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag befürwortet die Verschiebung des Inkrafttretens bestimmter Regeln für Hochrisiko‑KI‑Systeme, da wesentliche technische Normen möglicherweise nicht bis zur derzeitigen Frist am 2. August 2026 finalisiert sein werden. Die Abgeordneten haben in ihren Änderungen feste Anwendungsdaten eingeführt, um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Für speziell im Gesetz aufgelistete Hochrisiko‑KI‑Systeme (einschließlich solcher mit biometrischen Komponenten und solcher, die in kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Justiz oder Grenzmanagement eingesetzt werden) schlagen die Abgeordneten als neues Anwendungsdatum den 2. Dezember 2027 vor. Für KI‑Systeme, die unter sektorale EU‑Sicherheits‑ und Marktüberwachungsrechtsakte fallen (oder als Sicherheitskomponenten in Produkte integriert sind, die unter solche Sektornormen fallen), schlagen die Abgeordneten den 2. August 2028 als Anwendungsdatum vor. Die Abgeordneten befürworten außerdem, den Anbietern mehr Zeit zur Einhaltung der Vorgaben zur Wasserzeichenpflicht für KI‑erstellte Audio-, Bild-, Video‑ oder Textinhalte zu geben, schlagen jedoch eine kürzere Verlängerung bis zum 2. November 2026 vor (anstatt des von der Kommission vorgeschlagenen 2. Februar 2027). Verbot von „Nudifier“‑Apps In ihrer Position wollen die Abgeordneten ein neues Verbot für sogenannte „Nudifier“‑Systeme einführen. Diese Systeme nutzen KI, um Bilder zu erzeugen oder zu manipulieren, die sexuell explizit oder intim sind und einer identifizierbaren realen Person ähneln, ohne deren Einwilligung. Das Verbot soll nicht für KI‑Systeme gelten, die über wirksame Sicherheitsmaßnahmen verfügen, die die Erstellung solcher Bilder verhindern. Maßnahmen zur Flexibilisierung und Unterstützung von Unternehmen Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, Dienstleistern das Verarbeiten personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen (Bias) in KI‑Systemen zu erlauben, haben dafür jedoch Schutzvorkehrungen eingeführt, damit dies nur strengstens erforderlich geschieht. Um EU‑Unternehmen zu unterstützen, wenn sie über den SME‑Status hinauswachsen, befürworten die Abgeordneten die vorgeschlagene Ausweitung bestimmter Unterstützungsmaßnahmen auf kleine mittelgroße Unternehmen (Small Mid‑Caps, SMCs). Zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen spezifischen sektoralrechtlichen Produktsicherheitsregeln und dem AIA argumentieren die Abgeordneten, dass die Verpflichtungen nach dem AIA für Produkte, die bereits durch sektorspezifische Rechtsakte geregelt sind (z. B. Medizinprodukte, Funkgeräte, Spielzeugsicherheit), weniger streng ausgestaltet werden können. Die Kommission soll mögliche Lücken durch entsprechende Aktualisierungen dieser sektorspezifischen Regeln schließen. Aussagen Co‑Berichterstatterin für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Arba Kokalari (EPP, SE), sagte: „Wir wollen vorhersehbare, stop‑the‑clock, vereinfachte Regeln, die Überschneidungen mit Sektorgesetzen beseitigen und die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten reduzieren. Unternehmen brauchen jetzt Klarheit, ob sie als hochriskant eingestuft werden oder nicht. Wenn Europa wettbewerbsfähig sein will, müssen wir Investitionen erhöhen und die Nutzung von KI erleichtern, nicht Unternehmen bestrafen, die innovative KI‑Funktionen in sicheren Produkten einführen.“ Co‑Berichterstatter für den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Michael McNamara (Renew, IE), sagte: „Ich freue mich, dass ein Kompromiss erzielt werden konnte, der für die Mehrheit des Parlaments und zumindest die zentristischen Parteien akzeptabel ist. Und dass dieser Kompromiss einen Vorschlag zur Verbannung sogenannter Nudification‑Apps enthält, was ich für etwas halte, das unsere Bürger von den Mitgesetzgebern erwarten.“ Nächste Schritte Sobald das Mandat des Parlaments im Plenum bestätigt ist (Abstimmung erwartet am 26. März), können die Verhandlungen mit dem Rat beginnen. Hintergrund Die heute abgestimmte Gesetzesänderung ist Teil des siebten Omnibus‑Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 als „digital omnibus“ vorgeschlagen hat. Das Parlament arbeitet derzeit auch an den anderen Vorschlägen des Pakets: dem digitalen Omnibus zur Änderung von Gesetzen zur Datennutzung und zum Datenschutz sowie dem Vorschlag zur Einführung europäischer Geschäftskonten (European Business Wallets).