Am Donnerstag einigten sich Verhandlungsführer*innen des Europäischen Parlaments und des Rates informell auf neue Bestimmungen zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Landwirtinnen und Landwirte, um deren Einkommen zu stabilisieren. Die getroffene vorläufige Einigung zielt darauf ab sicherzustellen, dass die Endpreise von Lebensmitteln mehrere Faktoren widerspiegeln, insbesondere die tatsächlichen Produktionskosten, die den Landwirtinnen und Landwirten entstehen und direkten Einfluss auf ihr Einkommen haben. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet würden, Indikatoren zu erstellen und online zu veröffentlichen, die als Benchmarks in vertraglichen Vereinbarungen verwendet werden sollen. Der Text stärkt außerdem die Rolle der Produzentenorganisationen (POs) in der Marktorganisation und der Kollektivverhandlung, etwa durch Regelungen, die es POs ermöglichen, direkt mit Abnehmern zu verhandeln, und durch Vorgaben, die verhindern sollen, dass Abnehmer einzelne Produzenten direkt kontaktieren. Kennzeichnung und Vermarktung Die vorläufige Einigung stellt klar, unter welchen Bedingungen die Begriffe „fair“ oder „gerecht“ für landwirtschaftliche Produkte verwendet werden dürfen, und listet die Kriterien für eine solche Kennzeichnung auf. Dank der Verhandlungsführenden des Parlaments würden diese Kriterien beispielsweise den Beitrag eines Produkts zur Entwicklung ländlicher Gemeinden und die Förderung von Landwirt*innenorganisationen umfassen. Der vereinbarte Text führt außerdem eine Definition von Fleisch als „essbare Teile von Tieren“ ein und legt fest, dass Bezeichnungen wie Steak und Leber Produkten vorbehalten sein müssen, die Fleisch enthalten, und dass diese Bezeichnungen für im Labor gezüchtete Produkte ausgeschlossen werden müssen. Der Begriff „kurze Lieferkette“ auf Etiketten oder in der Werbung soll nur für Waren verwendet werden dürfen, die in der EU erzeugt werden und bei denen nur eine begrenzte Anzahl von Zwischenhändlern zwischen Erzeuger und Endverbraucher liegt, oder die über eine kurze Distanz bzw. in kurzer Transportzeit gehandhabt werden. Unterstützung für den Milchsektor Die Verhandlungsführer*innen einigten sich zudem auf Maßnahmen zur Unterstützung der Einkommen von Milcherzeugerinnen und -erzeugern angesichts der schwierigen Lage in diesem Sektor, etwa durch verpflichtende schriftliche Verträge. Solche Verträge sollen Ausnahmeregelungen für Preisindikatoren und Anpassungsklauseln enthalten. Zitat Die Berichterstatterin Céline Imart (EVP, FR) sagte: „Die heute erzielte Einigung stellt einen bedeutenden Sieg für unsere Landwirtinnen und Landwirte dar. Gesicherte Verträge werden ihnen einen fairen Platz in der Wertschöpfungskette garantieren, und die Verpflichtung zu einem Mediationsmechanismus wird ihr Einkommen im Falle eines Streits mit ihrem Hauptabnehmer absichern. Die Befreiung nicht anerkannten Produzentenorganisationen von bestimmten Wettbewerbsregeln wird es den Landwirtinnen und Landwirten zudem ermöglichen, sich besser zu organisieren, ihr Gewicht innerhalb der Wertschöpfungskette zu stärken und ihr Einkommen zu schützen. Was den Schutz der Bezeichnung ‚Fleisch‘ betrifft, so ist diese Einigung ein eindeutiger Erfolg für unsere Tierhalter. Indem Begriffe wie ‚Steak‘ und ‚Leber‘ Produkten aus unserer Nutztierhaltung vorbehalten werden und wir die Ausweitung der Liste im Rahmen der Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik anstreben, hat das Parlament einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht. Die trilogische Einigung würdigt die Arbeit der Tierhalter und schützt ihre Produkte, Früchte einzigartigen Know-hows, vor einer Form unlauterer Konkurrenz. Zudem stellt die ausdrückliche Aufnahme des Verbots, die Bezeichnung ‚Fleisch‘ für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte zu verwenden, einen entscheidenden Fortschritt für unsere Landwirtinnen und Landwirte und für die Bewahrung des landwirtschaftlichen und kulinarischen Erbes dar, das wir verteidigen.“ Nächste Schritte Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Parlament und vom Rat formell gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Hintergrund Als Reaktion auf die in den letzten Jahren entstandenen Schwierigkeiten und Herausforderungen für EU-Landwirtinnen und -Landwirte legte die Kommission im Dezember 2024 einen Vorschlag zur Änderung einiger Regeln der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (CMO) vor, um die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Der Vorschlag zielt darauf ab, bestehende Bestimmungen zu Verträgen mit Landwirtinnen und Landwirten zu verbessern, die Verhandlungsposition von Produzentenorganisationen zu stärken, deren Anerkennung zu vereinfachen und einen Anreizrahmen für freiwillige Initiativen und soziale Nachhaltigkeitsmaßnahmen zugunsten der Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Der Vorschlag steht in Verbindung mit einer neuen Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Richtlinie über unfaire Handelspraktiken, die ebenfalls auf eine Verbesserung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte abzielt.