Neue Rechtsvorschriften zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten kleinen „Mid‑Cap“-Unternehmen (SMCs) in der EU zu stärken, wenn sie über den Status von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU/SMEs) hinauswachsen, durch gezielte Erleichterungen. Am Mittwoch stimmten drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments dafür, Vorschläge zu befürworten, die den Begriff kleine Mid‑Cap‑Unternehmen (SMCs) einführen und ihnen verschiedene Ausnahmen gewähren sollen, die bisher KMUs vorbehalten waren. Ziel ist es, sogenannte Cliff‑Edge‑Situationen zu vermeiden, bei denen sich die Pflichten eines Unternehmens nach dem Überschreiten der KMU‑Schwelle drastisch erhöhen. Das Parlament möchte SMCs definieren als Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 200 Mio. € oder einer Bilanzsumme von bis zu 172 Mio. €. Die Kommission hatte ursprünglich strengere Schwellenwerte vorgeschlagen (750 Beschäftigte, 150 Mio. € Umsatz, 129 Mio. € Bilanzsumme). Gleichzeitig will das Parlament gewährleisten, dass die Unterstützung für KMUs nicht verwässert wird, dass das Prinzip „think small first“ beibehalten wird und dass die Schwellenwerte alle fünf Jahre überprüft werden. Leichtere Aufzeichnungspflichten für Datenschutzzwecke Nach dem neuen Gesetz würden bestehende KMU‑Ausnahmen bei Aufzeichnungspflichten unter der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) auf SMCs ausgeweitet, wenn sie Daten verarbeiten, die nicht als hohes Risiko für die Rechte der betroffenen Personen gelten. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für die Verarbeitung sensibler Daten, einschließlich: biometrische Daten, Daten zur ethnischen Herkunft, Daten zu politischen Meinungen oder religiösen Überzeugungen, Daten zum Gesundheitszustand, oder Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen. Besserer Zugang zu Kapitalmärkten Die neue Definition von SMCs in der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) würde administrative Lasten verringern. Sie würde diesen Unternehmen erlauben, auf SME‑Wachstumsmärkte zuzugreifen und von vereinfachten Offenlegungsregeln im Prospektrecht zu profitieren, im Einklang mit der überarbeiteten Prospektverordnung. Dadurch würde es für SMCs einfacher, Kapital an den Finanzmärkten aufzunehmen. Ein SME Growth Market ist eine spezielle Form einer multilateralen Handelsplattform, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlicher Finanzierung erleichtern soll, mit Regeln, die an die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen angepasst sind. Vereinfachungsmaßnahmen für Batterien und F‑Gase Nach der Batterienverordnung sind KMUs von bestimmten Pflichten zu Sorgfaltsprüfungs‑(Due‑Diligence)‑Richtlinien ausgenommen. Um die administrative Belastung zu reduzieren, schlagen die Abgeordneten vor, die Pflicht für Wirtschaftsakteure, ihre Due‑Diligence‑Richtlinie zu überprüfen, zu aktualisieren und öffentlich zugänglich zu machen, auch auf SMCs auszudehnen und den Prüf‑ und Veröffentlichungsrhythmus auf alle fünf Jahre zu setzen (oder häufiger bei wesentlichen Änderungen), statt alle drei Jahre wie im ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Alle Importeure und Exporteure von Produkten und Ausrüstungen, die F‑Gase enthalten, müssen derzeit im F‑gas‑Portal registriert sein, was insbesondere für KMUs und SMCs als unverhältnismäßige Belastung angesehen wird. Die Abgeordneten möchten diese Registrierungspflicht auf Importe begrenzen, für die Meldeanforderungen gelten (10 Tonnen CO2‑Äquivalent oder mehr für Fluorkohlenwasserstoffe bzw. 100 Tonnen CO2‑Äquivalent oder mehr für andere fluorierte Treibhausgase), sowie auf Exporte, für die eine Exportbeschränkung besteht. Unterstützung für kritische Infrastrukturen Das Paket gilt auch für Rechtsakte zur Resilienz kritischer Einrichtungen, wobei die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, SMC‑kritische Einrichtungen bei der Umsetzung der Anforderungen zu unterstützen. Auch der Zugang zu Instrumenten der Handelsverteidigung soll für SMCs neben KMUs erleichtert werden. Hintergrund Die Einführung maßgeschneiderter Maßnahmen zur Unterstützung von SMCs war eine der Empfehlungen des Draghi‑Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und des Letta‑Berichts zur Zukunft des Binnenmarkts. Die beiden heute abgestimmten Rechtsakte sind Teil des vierten Omnibus‑Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission im Mai 2025 vorgeschlagen hat. Nächste Schritte Die Ausschüsse für Wirtschaft und bürgerliche Freiheiten nahmen Änderungen an MiFID und an der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen mit 98 zu 6 bei 5 Enthaltungen an. Interinstitutionelle Verhandlungen wurden mit 102 zu 6 bei 1 Enthaltung autorisiert. Dieselben Ausschüsse sowie der Umweltausschuss verabschiedeten Änderungen mit Auswirkungen auf die DSGVO sowie auf Vorschriften zu Prospekten, fluorierten Gasen, Batterien und Handelsverteidigungsinstrumenten mit 158 zu 9 bei 10 Enthaltungen. Interinstitutionelle Verhandlungen wurden mit 166 zu 9 ohne Enthaltungen autorisiert. Sobald die Mandate vom EP‑Plenum (geplant für März) bestätigt sind, können die Verhandlungen mit dem Rat beginnen. Erklärungen der Berichterstatter sind verfügbar; die genannten Maßnahmen sollen insbesondere wachstumsstarken österreichischen Unternehmen Erleichterungen bringen, Bürokratie abbauen und den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten verbessern.