Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat die Ernennung von Herrn Andrés Ritter zum Amt des Europäischen Chefanklägers empfohlen. Bei der Abstimmung im Ausschuss stimmten 52 Abgeordnete für seine Ernennung, 10 stimmten dagegen und es gab 6 Enthaltungen. Am 3. Dezember 2025 stellten sich vier für das Amt vorgeschlagene Kandidaten in einer Frage-und-Antwort-Runde den Abgeordneten vor. Nach der Anhörung votierten die Abgeordneten über ihre Präferenzen, wobei Herr Ritter als ihr bevorzugter Kandidat hervorging. Hintergrund und weitere Schritte Andrés Ritter wurde im November 2020 zum stellvertretenden Europäischen Chefankläger (Deputy European Chief Prosecutor) beim Europäischen Amtsblatt für Strafverfolgung (EPPO) ernannt. Vor dieser Tätigkeit hatte er verschiedene Funktionen in der deutschen Staatsanwaltschaft inne. Der Europäische Chefankläger wird im Einvernehmen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat ernannt; beide Institutionen haben vorläufig ihre Präferenz für Herrn Ritter bekundet. Als nächster Schritt wird das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im März 2026 über die Ernennung abstimmen. Die aktuelle Amtsinhaberin, Laura Codruța Kövesi, war die erste Person in diesem Amt (Ernennung Oktober 2019); ihre siebenjährige Amtszeit endet am 31. Oktober 2026.