Abgeordnete des Europäischen Parlaments im Verkehrsausschuss, die die Fluggastrechte prüfen, lehnen eine Schwächung der Entschädigungsregeln bei Dreistunden-Verspätungen ab und fordern kostenlose Mitnahme von Handgepäck sowie mehr Rechte für schutzbedürftige Reisende. Am Montag stimmte der Ausschuss für Verkehr und Tourismus für eine Aktualisierung der seit 2004 geltenden EU-Regeln zu Fluggastrechten, um sicherzustellen, dass Passagiere bei Reisebeeinträchtigungen wie Verweigerung des Boarding sowie verspäteten oder annullierten Flügen ausreichend geschützt sind. Diese Abstimmung stellt die Entwurfsposition des Parlaments zur Stellungnahme des Rates vom Juni 2025 dar. Verteidigung der bestehenden Rechte Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses lehnen den Vorstoß der EU-Minister ab, die Rechte der Fluggäste zu schwächen. Sie wollen das Recht der Fluggäste auf Erstattung oder Umbuchung sowie auf Entschädigung beibehalten, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder ein Boarding verweigert wird. Der Rat hingegen möchte, dass Entschädigungen erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden gewährt werden, je nach Flugdistanz. Der Ausschuss ist auch dagegen, die derzeitigen Entschädigungsbeträge zu senken, und schlägt vor, diese je nach Flugdistanz zwischen €300 und €600 festzulegen (der Rat wollte €300 bis €500). Gleichzeitig erkennt der Ausschuss an, dass die Haftung der Fluggesellschaften für Betriebsstörungen auf Situationen beschränkt sein sollte, die in ihrer Kontrolle liegen. Der Entwurf aktualisiert deshalb die Liste der außergewöhnlichen Umstände, die die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung aufheben, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen oder unvorhersehbare Arbeitskämpfe, die den Luftverkehr beeinträchtigen. Die Abgeordneten fordern, dass diese Liste erschöpfend ist und die Kommission sie aktuell hält. Die Pflicht, gestrandete Passagiere zu versorgen, soll bestehen bleiben: Erfrischungen alle zwei Stunden Wartezeit nach dem geplanten Abflugzeitpunkt, eine Mahlzeit nach drei Stunden und im Falle längerer Verspätungen eine Übernachtung von maximal drei Nächten. Diese Drei-Nächte-Grenze soll den Fluggesellschaften mehr Vorhersehbarkeit geben, ohne Passagierrechte auszuhöhlen. Stärkere Passagierrechte im Detail Die Abgeordneten bestehen auf klaren und rechtzeitigen Informationen zu Gepäckverfahren und fordern das Recht, kostenfrei mit an Bord zu nehmen: ein persönlicher Gegenstand (z. B. Handtasche, Rucksack oder Laptop) sowie ein kleines Handgepäckstück mit maximalen Abmessungen von 100 cm (Summe Länge, Breite, Höhe) und einem Gewicht von maximal 7 kg. Darüber hinaus möchten die Abgeordneten zusätzliche Gebühren abschaffen, etwa für die Korrektur von Schreibfehlern im Passagiernamen oder für Check-in-Dienste. Passagiere sollen außerdem die Wahl zwischen digitalen und Papier-Bordkarten behalten. Schutz besonders schutzbedürftiger Passagiere Der Ausschuss legt besonderen Wert auf Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie auf Kinder und betont das EU-Engagement für Inklusion, Barrierefreiheit und soziale Verantwortung. Nach den Entwurfsregeln sollen diese Personen Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Unterstützung durch die Fluggesellschaften haben, wenn sie einen Flug verpasst haben, weil der Flughafen es versäumt hat, ihnen rechtzeitig zum Gate zu helfen. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere, Säuglinge und Kinder in einem Kinderwagen mit Begleitperson sollen beim Boarding bevorzugt behandelt werden, und Begleitpersonen sollen ohne zusätzliche Kosten auf einem angrenzenden Sitzplatz untergebracht werden. Schnellere und einfachere Erstattungen Die Abgeordneten fordern vorbefüllte Formulare für Entschädigungs- und Erstattungsanträge, um die Bearbeitung zu vereinfachen und die Nutzung von Forderungsagenturen zu reduzieren. Nach den Entwurfsregeln müssten Luftverkehrsunternehmen Passagieren bei Flugunterbrechungen (Annullierungen oder Verspätungen) innerhalb von 48 Stunden ein vorbefülltes Formular zusenden. Der Rat verlangt ein solches Formular nur bei Annullierungen, nicht bei längeren Verspätungen. Passagiere hätten ein Jahr Zeit, einen Erstattungs- oder Entschädigungsantrag zu stellen. Zitat des Berichterstatters Der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, BG) sagte: „Wieder sendet das Parlament eine klare Botschaft: Wir treten nicht zurück von den bestehenden Rechten der Passagiere. Die Regeln, auf die die Menschen heute vertrauen, bleiben die Grundlage: Wir sind entschlossen, sie zu verbessern, nicht zu verwässern. Die Dreistunden-Schwelle für Entschädigungen, die bestehenden Entschädigungsniveaus und echte, durchsetzbare Schutzmechanismen für Passagiere bleiben unsere roten Linien. Von vorbefüllten Anspruchsformularen bei Verspätungen oder Annullierungen bis hin zum Recht, ohne Extrakosten neben Ihrem Kind zu sitzen – das sind praktische Rechte, die im realen Leben funktionieren müssen. Wir sind bereit, weiter für klarere, vorhersagbarere Regeln für Fluggesellschaften und einen stärkeren Luftverkehrssektor zu kämpfen, aber niemals auf Kosten der Passagiere.“ Weiteres Verfahren Die Entwurfsposition des Parlaments zu den Fluggastrechten wurde mit 36 Stimmen bei zwei Enthaltungen bestätigt. Sie geht zur endgültigen Abstimmung in die Januarsitzung des Plenums. Hintergrund 2014 reagierte das Parlament auf einen Kommissionsvorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte und forderte damals, dass verspätete oder gestrandete Fluggäste besseren Zugang zu Entschädigungen erhalten und die Regeln für die Beschwerdebehandlung durch Fluggesellschaften klarer werden. Unterschiedliche Positionen der EU-Staaten führten dazu, dass das Verfahren 11 Jahre ins Stocken geriet. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister jedoch eine politische Vereinbarung, die Verhandlungen mit dem Parlament eröffnete. Die interinstitutionellen Gespräche begannen im Oktober 2025, führten aber nicht zu einem Einigungspaket, sodass das Parlament seine Zweitlesungsschutzposition verabschiedete. Für Österreich sind die vorgeschlagenen Änderungen positiv, da sie österreichischen Passagieren stärkere Verbraucherrechte, bessere Hilfe bei Verspätungen oder Annullierungen, klare Gepäckregeln ohne zusätzliche Gebühren und erleichterte Erstattungsverfahren bringen würden. Zudem verbessern die Regeln den Schutz für Menschen mit Behinderungen, Familien und weitere besonders schutzbedürftige Reisende.