Am Mittwoch haben Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates informell Maßnahmen vereinbart, um die EU-Landwirtschaft zu schützen, sobald die EU‑Mercosur-Handels- und Partnerschaftsabkommen in Kraft sind. Der Entwurf einer Verordnung legt fest, wie die Europäische Kommission im Zusammenhang mit dem Mercosur-Handelsabkommen entscheiden könnte, die präferenziellen Zölle auf die Einfuhr bestimmter als sensibel eingestufter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (wie Geflügel oder Rindfleisch) aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorübergehend auszusetzen, falls diese Einfuhren als schädlich für EU-Erzeugerinnen und -Erzeuger angesehen werden. Die wichtigsten vereinbarten Maßnahmen sind: Ein Importanstieg von mehr als 8 % im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt gilt als Beleg für erhebliche Schädigung und würde eine Untersuchung zur Aussetzung präferenzieller Zölle auslösen. Ein Preisrückgang von mehr als 8 % im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt wird ebenfalls als erhebliche Schädigung gewertet und begründet den Start einer Untersuchung. Die Kommission kann auf Antrag der EU‑Industrie den Umfang ihrer Überwachung auf nicht-sensible Produkte ausdehnen. Untersuchungen sollen innerhalb von mindestens 6 Monaten bei nicht-sensiblen Produkten abgeschlossen sein und so schnell wie möglich, aber auf jeden Fall nach 3 Monaten bei sensiblen Produkten. Für sensible Produkte besteht die Möglichkeit, vorläufige Maßnahmen ohne Verzögerung und binnen 21 Tagen nach einer Mitteilung zu ergreifen. Die Kommission wird die Einfuhren sensibler Produkte kontinuierlich und proaktiv überwachen und mindestens alle 6 Monate einen Monitoringbericht mit einer Bewertung der Auswirkungen dieser Einfuhren erstellen und dem Parlament und dem Rat berichten. Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission wird verbessert. Die Europäische Kommission wird zudem eine Erklärung abgeben, die eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für importierte Produkte sicherstellen soll, insbesondere in Bezug auf Tierwohl und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Mercosur-Ländern. Berichterstatter Gabriel Mato (EVP, ES) erklärte anschließend: „Heute senden wir eine klare Botschaft: Wir können mit dem Mercosur-Abkommen voranschreiten, ohne unsere Bauern ungeschützt zu lassen. Wir haben einen robusten, schnellen und rechtlich soliden Schutzmechanismus vereinbart, der es uns erlaubt, zeitnah auf Marktstörungen zu reagieren und die Sicherheit bietet, die der Sektor schon lange fordert.“ Bernd Lange (S&D, DE), Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel, sagte: „Wir haben unser Möglichstes für unseren Agrarsektor getan. Sie können sicher sein, dass jede mögliche Störung unseres Marktes rechtzeitig erkannt und behandelt wird. Jetzt, da alle verstehen, wie dieses zusätzliche Sicherheitsnetz funktioniert, ist der Weg frei für die Zustimmung zum dringend benötigten EU‑Mercosur-Handelsabkommen.“ Nächste Schritte Die vorläufige Einigung muss von sowohl dem Rat als auch dem Parlament formell angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Hintergrund Die bilateralen Schutzklauseln sollen Teil sowohl des EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommens als auch des EU‑Mercosur‑Übergangshandelsabkommens sein. Diese beiden Abkommen müssen nach ihrer Unterzeichnung noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden. Die Unterzeichnung wird voraussichtlich noch in diesem Monat erwartet. Die EU ist für Mercosur der zweitgrößte Handelspartner im Warenverkehr mit Exporten in Höhe von 57 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die EU macht ein Viertel des gesamten Mercosur‑Dienstleistungshandels aus, wobei die EU‑Exporte in die Region 2023 29 Milliarden Euro betrugen. [CL1] Ich würde „serious injury“ beibehalten, da dies eine offizielle Definition ist.