Das Parlament hat eine informelle Einigung mit dem Rat über neue Regeln erzielt, die Privatkunden helfen sollen, in hochwertige Finanzprodukte zu investieren und sie vor irreführenden oder einseitigen Informationen zu schützen. Am Donnerstagmorgen einigten sich die Verhandler von Parlament und Rat auf eine Reihe von Änderungen mehrerer EU-Richtlinien mit dem übergeordneten Ziel, den Anlegerschutz zu stärken, die Teilnahme von Privatanlegern an den Kapitalmärkten zu fördern und die Abhängigkeit von Bankkrediten, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu verringern. Anlageberatung im besten Interesse der Kunden Nach dem vereinbarten Gesetzesentwurf müssen Finanz- und Versicherungsberater sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Finanz- oder Versicherungsprodukte und -dienstleistungen für die Bedürfnisse ihrer Kunden geeignet sind. Die Eignung ist anhand von verhältnismäßigen und notwendigen Informationen über den Kunden zu beurteilen, darunter: Kenntnisse und Erfahrung, finanzielle Situation, Fähigkeit, vollständige oder teilweise Verluste zu tragen, Anlagebedürfnisse und -ziele, Risikotoleranz. Value for money und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten Die Mitgesetzgeber vereinbarten Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Produkte ohne angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis auf den Markt gebracht und an Privatanleger verkauft werden. Kunden sollen außerdem die Kosten, Gebühren, Wertentwicklung und nicht-finanziellen Vorteile von Anlageprodukten vergleichen können. Um den Vergleich versicherungsbasierter Anlageprodukte zu erleichtern, sollen die European Securities and Markets Authority (ESMA) und die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) sogenannte Aufsichtsbenchmarks entwickeln (statistische Messgrößen, berechnet aus repräsentativen Datensätzen). Diese Benchmarks können von den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) als Referenz zur Aufsicht über das Preis-Leistungs-Verhältnis herangezogen werden. Zusätzlich wären Investmentfirmen verpflichtet, den Wert ihrer Produkte anhand von Peer-Gruppen zu bewerten, die eine repräsentative Anzahl ähnlicher Finanzinstrumente enthalten. Inducements (Zuwendungen) Zuwendungen von Dritten (d. h. Anreize, die eine Investmentfirma von anderen Dienstleistern erhält) können im besten Interesse eines Kunden liegen, wenn sie die Dienstleistungsqualität verbessern (z. B. Forschung, Werkzeuge oder Schulungen) und Interessenkonflikte gemindert sind. Zu diesem Zweck einigten sich die Verhandler auf einen neuen Inducement-Test, um sicherzustellen, dass Investment- und Versicherungsunternehmen im besten Interesse der Kunden handeln und Kunden Zuwendungen von anderen Gebühren unterscheiden können. Finanzielle Bildung und "Finfluencer" Die EU-Staaten werden verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung und Aufklärung der Kunden über den verantwortungsvollen Erwerb von Anlage- und Versicherungsprodukten zu fördern. Soweit angebracht, sollen diese Maßnahmen die Bedürfnisse bestimmter Alters- und Zielgruppen ansprechen. Da jüngere Kunden online durch Influencer oder soziale Medien stärker gefährdet sein können, stellten die Abgeordneten sicher, dass solche Aktivitäten beaufsichtigt werden müssen. Wenn Investmentfirmen die Dienste sogenannter Finanzinfluencer zur Bewerbung von Finanzprodukten oder -verträgen nutzen, sollten die Firmen eine schriftliche Vereinbarung mit diesen Influencern haben, deren Kontaktdaten speichern und Kontrolle über deren Aktivitäten ausüben. Aktualisierung von Informationsdokumenten Die Verhandler nahmen Änderungen am Key Information Document (KID) für packaged retail and insurance-based investment products (PRIIPs) vor. Das KID soll aussagekräftige, zukunftsorientierte Performance-Szenarien auf Basis realistischer Daten und plausibler Annahmen enthalten. Zitat Stéphanie Yon-Courtin (Renew, FR), federführende Abgeordnete, sagte: „Mit der heutigen Einigung zur Retail Investment Strategy (RIS) feiern wir einen großen Schritt in Richtung einer Spar- und Investmentunion. Diese Regeln überbrücken die Lücke zwischen Verbraucherschutz und der Unterstützung von Unternehmen in Europa. Die gestrige Einigung zur RIS bringt große Erfolge sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Wir passen uns an eine stärker digitalisierte Umgebung an. Unternehmen werden auf eine digital-by-default-Aufklärung für Verbraucher umstellen, während Verbraucher besser gegen neue Risiken durch Online‑Beratungspraxen wie Finanzinfluencer geschützt werden: kein Reichwerden mit riskanten neuen Finanzprodukten ohne Verantwortung mehr. Da Europäer hauptsächlich auf Basis von Beratung investieren, konzentrierten wir uns darauf, Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig Beratung zugänglich zu halten, sowohl finanziell als auch geografisch. Die Aufsichtsbehörden werden stärkere Instrumente haben, um zu prüfen, wie Produkte bepreist werden, wie Beratung geleistet wird und ob Verbraucher wirklich ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Diese Einigung macht die Spar- und Investmentunion aus der Theorie zur Realität. Es war mir eine Ehre, dieses Dossier im Europäischen Parlament zu führen. Und obwohl die endgültige Abstimmung noch aussteht, könnte unsere Botschaft heute nicht klarer sein: Europa meint es ernst mit Sparen, Investieren und Wachstum.“ Nächste Schritte Die vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen, dem Parlament und dem Rat, formell gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.