Am Donnerstag einigten sich Abgeordnete des Europäischen Parlaments und der Rat vorläufig auf eine Aktualisierung der EU-Regeln zum Screening ausländischer Investitionen mit dem Ziel, Sicherheitsrisiken zu verhindern. Nach den informellen Vereinbarungen der EU-Gesetzgeber sollen ausländische Investitionen in besonders sensiblen Bereichen wie Verteidigung, Halbleiter, Künstliche Intelligenz, kritische Rohstoffe und Finanzdienstleistungen künftig einer verpflichtenden Überprüfung durch die Mitgliedstaaten unterliegen, um mögliche Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu identifizieren und zu adressieren. Die anwendbaren Verfahren für nationale Screening-Mechanismen werden vereinheitlicht und gestrafft, wodurch die Komplexität reduziert und die EU als Investitionsstandort attraktiver gemacht werden soll. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Überwachungsbehörden sowie mit der Europäischen Kommission verstärkt, um Koordination und gemeinsames Vorgehen bei grenzüberschreitenden Sicherheitsrisiken zu erleichtern. Wesentliche Bestandteile der Einigung sind unter anderem: Verpflichtendes Screening für Investitionen in besonders kritischen Sektoren in allen Mitgliedstaaten. Erweiterter Anwendungsbereich, der auch innerhalb der EU getätigte Transaktionen umfasst, sofern der Investor letztlich von Personen oder Stellen aus einem Nicht-EU-Land kontrolliert wird. Gestärkte Kooperation zwischen den nationalen Behörden und der Kommission, inklusive besserer Informationsweitergabe und Koordinationsmechanismen. Straffere und klarere Verfahren, die Rechtssicherheit für Investoren schaffen und so die Attraktivität des Binnenmarkts erhöhen sollen. In einer dem politischen Kompromiss beigefügten Erklärung betonen das Europäische Parlament und die Kommission das Bedürfnis nach weiteren Maßnahmen auf Unionsebene, um ökonomische Sicherheitsrisiken ausländischer Investitionen gezielter anzugehen. Die Kommission hat sich zudem verpflichtet, eine Initiative vorzulegen, die Bedingungen für ausländische Investitionen in speziellen strategischen Sektoren definiert. Der Berichterstatter des Parlaments, Raphaël Glucksmann (S&D, FR), erklärte, dass der Kompromiss zu klareren und schnelleren Verfahren führe, die die Anziehungskraft der EU erhöhen, und dass das verbesserte Kooperationsmechanismus sicherstelle, dass alle Mitgliedstaaten ihre Sicherheitsbedenken wirksam vorbringen könnten. Bernd Lange (S&D, DE), Vorsitzender des Handelsausschusses des Parlaments, betonte, dass die EU investitionsfreundlich bleiben wolle, gleichzeitig aber sicherstellen müsse, dass Investitionen die Sicherheit und öffentliche Ordnung nicht gefährden. Die überarbeitete Verordnung biete Investoren mehr Klarheit hinsichtlich der Risikokriterien und schaffe transparente, harmonisierte Regeln für nationale Screening-Behörden. Hintergrund: Die derzeit geltende Regelung zum Screening ausländischer Direktinvestitionen trat am 11. Oktober 2020 in Kraft und schuf einen Rahmen zur Identifizierung und Bewältigung potenzieller Sicherheits- oder Ordungsrisiken durch ausländische Direktinvestitionen, ohne dabei den Zufluss von Kapital aus dem Ausland zu unterbinden. Nach einer Evaluation reichte die Kommission im Januar 2024 einen Vorschlag zur Revision der Verordnung ein, die als Kernbestandteil der EU-Agenda zur wirtschaftlichen Sicherheit gilt. Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss noch formal von Parlament und Rat verabschiedet werden, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.