Mit dem Ziel, Investitionen und Innovation zu fördern, schlagen Abgeordnete des Europäischen Parlaments eine eigene, in allen EU-Ländern anerkannte Unternehmensform vor, die auf vollständig harmonisierten Regeln basiert. Mit 18 Stimmen dafür, 4 dagegen und 1 Enthaltung genehmigte der Rechtsausschuss eine Reihe von Empfehlungen für einen künftigen Kommissionsvorschlag zu einem neuen Rechtsrahmen zur Unterstützung innovativer Unternehmen, dem sogenannten „28. Unternehmensregime“. Die Abgeordneten betonen, dass zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität, von Investitionen und Innovation die EU harmonisierte Regeln benötigt, die auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU), einschließlich Start-ups und Scale-ups, zugeschnitten sind und das EU-Gesellschaftsrecht an die dynamischen Bedürfnisse moderner Unternehmen anpassen. Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) Die Abgeordneten fordern die Einführung einer neuen harmonisierten Gesellschaftsform, der Einheitlichen Europäischen Gesellschaft (S.EU), die digital innerhalb von 48 Stunden registriert werden kann. Wichtige Eckpunkte sind: Rechtsform: nicht börsennotierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: in einem der 27 EU-Länder mit der Möglichkeit, den Sitz in ein anderes EU-Land zu verlegen, ohne aufgelöst und neu gegründet werden zu müssen Mindesteinlage: ein Euro (1 €) als erforderliches eingezahltes Startkapital Nutzbarkeit: die Rechtsform soll nicht ausschließlich innovativen Unternehmen vorbehalten sein Die Abgeordneten fordern außerdem die Einrichtung oder Integration in bestehende Strukturen eines einheitlichen digitalen mehrsprachigen Portals, um digitale Prozesse für S.EUs zu erleichtern, einschließlich Kommunikation mit Behörden und Bereitstellung von Informationen für Investoren. Anziehung von Investoren und Talenten sowie spezialisierte Streitbeilegung Zur Sicherstellung des Zugangs zu Kapital für S.EUs betonen die Abgeordneten die Notwendigkeit alternativer Finanzierungsmodelle. Der Kommissionsvorschlag sollte harmonisierte Regeln enthalten, um Investitionen anzuziehen und die Finanzierung über Risikokapital hinaus zu diversifizieren. Um Top-Talente anzuziehen und zu binden, sollten EU-weit Regeln zur finanziellen Beteiligung von Mitarbeitenden vorgeschlagen werden, etwa durch die Schaffung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Employee Stock Ownership Plans) und Mitarbeiteraktienoptionen. Die Abgeordneten fordern zudem, dass S.EUs einem beschleunigten und spezialisierten Streitbeilegungsmechanismus unterliegen können, der in Englisch durchgeführt werden kann, um grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten effizienter zu lösen. Zitat Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter René Repasi (S&D, DE): „Das 28. Unternehmensregime ist ein wesentlicher Baustein zum Abschluss unseres Binnenmarkts. Wenn Europa global konkurrenzfähig sein will, müssen wir sicherstellen, dass großartige Ideen hier nicht nur entstehen, sondern auch Raum haben zu wachsen, Investitionen anzuziehen und in der EU zu skalieren, ohne zum Umgehungsinstrument des sozialen Gefüges unserer Mitgliedstaaten zu werden.“ Nächste Schritte Dieser legislativen Initiativbericht wird nun in einer der kommenden Plenarsitzungen zur Abstimmung gestellt. Die Abgeordneten wünschen, dass die Kommission ihren Vorschlag bis zum 1. Quartal 2026 vorlegt und dafür ausreichende Haushaltsmittel bereitstellt. Hintergrund Die Prioritäten des Parlaments in Bezug auf das sogenannte 28. Regime für EU-Unternehmen sollen in den Legislativvorschlag der Kommission einfließen. Die Abgeordneten fordern, dass die Kommission den Vorschlag unter Berücksichtigung robuster Budgetzuweisungen vorlegt.