Der Internationale Handelsausschuss hat seine Position zu Safeguard-Mechanismen für Agrarimporte im Zusammenhang mit dem Handelsabkommen mit den Mercosur-Ländern angenommen. Der angenommene Verordnungsentwurf wurde mit 27 Stimmen dafür, 8 dagegen und 7 Enthaltungen gebilligt und legt fest, wie die EU vorübergehend Zollpräferenzen für Agrarimporte aus den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) aussetzen kann, falls diese Importe EU-Erzeuger schädigen. Wesentliche Punkte des Entwurfs sind: Die Kommission soll ein Untersuchungsverfahren einleiten, wenn die Einfuhren sensibler Agrarprodukte (z. B. Geflügel oder Rindfleisch) um 5 % im Dreijahresdurchschnitt steigen (gegenüber 10 % pro Jahr im ursprünglichen Kommissionsvorschlag). Die Dauer der Untersuchungen wird verkürzt: generell von sechs auf drei Monate und für sensible Produkte von vier auf zwei Monate, um Schutzmaßnahmen schneller einführen zu können. Safeguards können außerdem in Form einer Reziprozitätsverpflichtung ausgestaltet werden, wonach Mercosur-Länder die EU-Produktionsstandards anwenden müssten. Gabriel Mato (EPP, ES), zuständiger Berichterstatter für Mercosur, sagte, er begrüße das starke Engagement der Fraktionen für einen soliden und ausgewogenen Kompromiss. Er betonte, dass die Safeguards die Regulierung wirksamer machen und einen stärkeren Schutz für unsere Landwirte sowie einen verlässlicheren Umsetzungsrahmen gewährleisten. Bernd Lange (S&D, DE), Vorsitzender des Internationalen Handelsausschusses, erklärte: Wir hören unseren Landwirten zu. Heute haben wir gezeigt, dass die EU die Landwirtschaft schützt, wenn Produzenten durch das EU-Mercosur-Abkommen negativ betroffen sind. Während das Handelsabkommen bereits sorgfältig kalibrierte Kontingente für sensible Produkte enthält, sorgt unsere heutige Einigung für eine strengere Überwachung durch die Kommission und senkt die Schwelle für den Beginn einer Untersuchung. Die Einigung des Ausschusses sollte den Weg ebnen, damit das Handelsabkommen unterzeichnet und schließlich vom Europäischen Parlament ratifiziert werden kann. Nächste Schritte: Das Parlament wird sein Verhandlungsmandat in der Plenarsitzung vom 15.–18. Dezember annehmen; danach können interinstitutionelle Verhandlungen mit den Regierungen der EU über die endgültige Fassung der Rechtsvorschrift beginnen. Hintergrund: Die bilateralen Safeguard-Klauseln sind Bestandteil sowohl des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des vorläufigen EU-Mercosur-Handelsabkommens. Beide Abkommen müssen noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Wichtige Zahlen zur Handelsbeziehung: Die EU ist der zweitgrößte Handelspartner von Mercosur im Warenverkehr mit Exporten von 57 Mrd. € im Jahr 2024. Die EU macht ein Viertel des gesamten Mercosur-Dienstleistungshandels aus; die EU-Dienstleistungsexporte in die Region beliefen sich 2023 auf 29 Mrd. €. Für Österreich ist diese Regelung positiv relevant, weil sie den Schutz österreichischer Landwirte und Agrarunternehmen gegenüber möglichen durch Importe verursachten Verwerfungen stärkt und schnelle sowie verhältnismäßige Interventionen ermöglicht.