Am Donnerstag einigten sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig auf ein neues „Weinpaket“, das die Herausforderungen, denen Weinproduzenten gegenüberstehen, angeht und Marktchancen erschließt. Klarere Regeln für entalkoholisierte Weine: Die Verhandler einigten sich darauf, die Regeln für entalkoholisierte Weine zu vereinfachen und zu präzisieren. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ begleitet von der Angabe „0,0%“ darf verwendet werden, wenn der Alkoholgehalt des Produkts 0,05 % vol nicht überschreitet. Produkte mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5 % vol und deren Alkoholgehalt mindestens 30 % unter dem Alkoholgehalt der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung liegt, sollen als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Mehr Mittel und Flexibilität für Weinproduzenten: In Fällen schwerer Naturkatastrophen, Wetterereignissen, Krankheitsausbrüchen bei Pflanzen oder dem Auftreten von Pflanzenschädlingen erhalten Winzer ein zusätzliches Jahr Zeit, um betroffene Reben von Weintraubensorten neu zu pflanzen oder nachzupflanzen. Zudem einigten sich die Verhandler darauf, EU-Mittel für Rodungen (Ausreißen) nutzen zu können. Dank der Abgeordneten wird die nationale Obergrenze für Zahlungen im Rahmen von Weindestillation und Grünlese auf 25 % der insgesamt verfügbaren Mittel pro Mitgliedstaat festgelegt. Weintourismus und Exportförderung: Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, erhalten zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus. Die neuen Regeln ermöglichen zudem eine bessere EU-Förderung von Informations- und Werbemaßnahmen für Qualitätsweine aus Europa in Drittländern. Das Parlament hat durchgesetzt, dass die EU bis zu 60 % der Kosten unterstützt, während die Mitgliedstaaten zusätzliche Zuschüsse von bis zu 30 % für kleine und mittlere Unternehmen und 20 % für größere Unternehmen leisten können. Gefördert werden Kosten für Informations- und Werbemaßnahmen, wie z. B.: Werbung Veranstaltungen Messen und Ausstellungen Studien Der Kosten- und Förderplan kann zunächst für drei Jahre finanziert werden und zweimal um denselben Zeitraum verlängert werden, sodass insgesamt bis zu neun Jahre möglich sind. Zitat – Berichterstatterin Esther Herranz García (EPP, Spanien): „Wir statten den Sektor mit Instrumenten aus, um die tiefe Krise, in der er sich befindet, zu bewältigen. Dazu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Angebots entsprechend der Nachfrage, wie die Möglichkeit, Krisenmaßnahmen – etwa Rodungen – mit europäischen Mitteln zu finanzieren und so gleiche Chancen für Weinbauern in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Wir bieten auch höhere Kofinanzierungssätze für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Schließlich haben wir die Bedingungen für die Förderung außerhalb der EU verbessert, was stabilere und gezieltere Kampagnen ermöglichen wird, und die Bedingungen für den Weintourismus und die Diversifizierungsmöglichkeiten verbessert.“ Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss noch sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.