Die neuen Regeln sollen das EU-Lebensmittelsystem sicherer und nachhaltiger machen, indem klima- und schädlingsresistente Pflanzen gefördert werden, die höhere Erträge liefern und weniger Dünger und Pestizide benötigen. In der Nacht auf Mittwoch erzielten Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zu neuen genomischen Techniken (NGTs) – Techniken, die das genetische Material eines Organismus verändern. Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, NGT1-Pflanzen – also Pflanzen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung auftreten könnten – von den meisten Vorsorgeanforderungen der EU-Gentechnikrechtsetzung (GMOs) auszunehmen. NGT2-Pflanzen (alle anderen NGT-Pflanzen) bleiben hingegen weiterhin diesen Regeln unterworfen. Die Regeln gelten sowohl für Pflanzen, die in der EU entstanden sind, als auch für importierte Pflanzen. Kriterien für NGT1 und NGT2 Die Mitgesetzgeber vereinbarten Kriterien zur Bestimmung, was eine NGT1-Pflanze ausmacht, und auf Wunsch des Parlaments eine Ausschlussliste intendierter Merkmale, darunter bekannte insektizide Wirkungen und Herbizidtoleranz, die bei NGT1-Pflanzen nicht erlaubt sind. Um die Nutzung von NGTs auf die Entwicklung nachhaltiger Merkmale zu lenken (z. B. Klima- und Schädlingsresistenz), beauftragten die Mitgesetzgeber die Kommission und die Mitgliedstaaten mit der Überwachung der Nachhaltigkeitswirkungen von NGT-Pflanzen, einschließlich Daten aus amtlichen Kontrollen. Geistige Eigentumsrechte und Patente Die informelle Einigung erlaubt Patente für NGTs, mit Ausnahme von Merkmalen oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder durch biologische Mittel erzeugt werden. Gleichzeitig konnten die Abgeordneten Schutzmaßnahmen einfügen, um Marktkonzentration zu verhindern und Bezahlbarkeit und fairen Zugang für Landwirtinnen und Landwirte sicherzustellen, so dass diese das Recht behalten, Saatgut zu sammeln und wieder auszusäen. Zur Erleichterung des Zugangs von Züchtern zu NGTs und zur Verbesserung der rechtlichen Sicherheit und Transparenz in Bezug auf Patente wird die Kommission innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit den Beteiligten einen EU-Verhaltenskodex für Patente erarbeiten. Ein wichtiges Ziel dieses Kodex wird sein, die Modalitäten für die lizenzielle Nutzung von Patenten zu fairen und angemessenen Bedingungen sowie die gütliche Beilegung von Patentstreitigkeiten zwischen Züchtern und Landwirtinnen und Landwirten bei unbeabsichtigtem geringfügigem Vorkommen patentierter Materialien in ihren Feldern zu regeln. Falls eine Folgenabschätzung der Kommission erhebliche Zugangshürden zu patentierten NGTs aufzeigt, muss sie geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich weiterer legislativer Maßnahmen zur Einführung verbindlicher Bedingungen, falls dies angemessen ist. Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Opt-out für Mitgliedstaaten Die Mitgesetzgeber vereinbarten, dass Pflanzensorten, die NGT1 enthalten oder davon abgeleitet sind, in allen amtlichen Datenbanken deutlich gekennzeichnet werden müssen und alle Saatgutsäcke mit dem Hinweis NGT1 etikettiert werden, damit Landwirtinnen und Landwirte eine informierte Wahl treffen können. Für NGT2 bleibt eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung obligatorisch, und EU-Länder können nach der Zulassung für den Anbau von NGT2s dessen Kultivierung einschränken oder verbieten, entsprechend den bestehenden Regeln für GVOs. Ökologische/ biologische Produktion In der ökologischen Produktion sind keinerlei NGTs erlaubt; das technisch unvermeidbare Vorkommen von NGT1-Pflanzen würde jedoch nicht automatisch als Nicht-Konformität gewertet. Die Kommission wird prüfen, ob diese Verordnung administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen für Bio-Betriebe schafft, einschließlich in Bezug auf deren eigene Wahrnehmung und die der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zitat Nach Erreichen der Einigung erklärte die Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EPP, SE): „Dies ist ein historischer Tag. Die EU macht ihren ersten Schritt, Landwirtinnen und Landwirten den Zugang zu neuer, mit dem Nobelpreis ausgezeichneter Technologie zu ermöglichen. Technologie, die es ihnen erlaubt, Nutzpflanzen anzubauen, die dem Klimawandel standhalten und höhere Erträge auf weniger Fläche liefern. Das ist entscheidend für die Stärkung unserer Lebensmittelsicherheit. Die heutige Einigung ist ein Durchbruch, der nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bäuerinnen und Bauern verbessert, sondern auch Europas Stellung in Forschung und Innovation stärkt.“ Nächste Schritte Die Abstimmung über die informelle Einigung muss nun in zweiter Lesung sowohl vom Parlament als auch vom Rat bestätigt werden. Anschließend tritt sie 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet zwei Jahre später Anwendung. Hintergrund Das Ziel der neuen Regeln ist es, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, indem die Entwicklung und der Zugang zu verbesserten Pflanzensorten gefördert werden, die klima- und schädlingsresistent sind, höhere Erträge liefern oder weniger Dünger und Pestizide benötigen. Mehrere NGT-Produkte sind bereits außerhalb der EU auf dem Markt, z. B. Mais-, Weizen- und Reissorten, die weniger Wasser benötigen, sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Bedeutung für Österreich Für Österreich bieten die Einigung und die klareren Regeln Chancen für die Landwirtschaft: lokale Züchter und Landwirtinnen können von ertragreicheren und klimaresilienteren Sorten profitieren, während die vorgeschriebene Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und die Schutzmechanismen bei Patenten dazu beitragen, Transparenz, Zugang und faire Bedingungen zu sichern.