Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Einführung von digitalen Reisedaten zur Vorabfreigabe unterstützt, um Reisende schneller über die Außengrenzen der EU zu bringen und zugleich die Grenzsicherheit zu gewährleisten. Der Innen- und Justizausschuss (Civil Liberties Committee) nahm einen Vorschlag an, der darauf abzielt, die Grenzkontrollen effizienter zu gestalten, indem bestimmte Prüfungen – zum Beispiel die Gültigkeit von Reisedokumenten und das Einreise-Recht – bereits im Vorfeld durchgeführt werden können. Reisende sollen in der Lage sein, auf Basis ihres Identitätsdokuments (biometrischer Reisepass aus jedem Land der Welt oder EU-Ausweis) digitale Reisedaten zu erstellen und diese vorab bei den Grenzbehörden einzureichen, um die Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen zu beschleunigen. Sowohl EU-Bürger als auch Drittstaatsangehörige können von dem System profitieren. Trotz elektronischer Vorabmeldung müssen Reisende bei der Grenze weiterhin ihr physisches Ausweisdokument vorzeigen. Der Vorschlag sieht außerdem die Einrichtung einer europäischen digitalen Reiseanwendung vor, in der die digitalen Reisedaten gespeichert werden können. Die Nutzung der digitalen Reisedaten soll für Bürgerinnen und Bürger freiwillig sein; wer einen neuen Ausweis beantragt, kann außerdem kostenlos eine digitale Berechtigung anfordern. Grenzbehörden müssen die digitalen Reisedaten akzeptieren, sobald das System eingerichtet ist. Schutz personenbezogener Daten Die Abgeordneten schlagen Änderungen am Kommissionsvorschlag vor, um ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen. Zu den wichtigsten Punkten gehören: Die Nutzung des Systems soll auf Personen ab 16 Jahren beschränkt sein. Grenzbehörden sollen die Reisedaten der Reisenden unmittelbar nach einem erfolgreichen Grenzübertritt löschen (bzw. innerhalb von 24 Stunden nach dem vorgesehenen Grenzübertrittszeitpunkt im Falle einer Einreiseverweigerung). Reisende, die sich gegen die Nutzung der digitalen Reiseanwendung entscheiden, dürfen nicht benachteiligt werden und können ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, ohne daraus negative Folgen zu erleiden. Die Anwendung soll standardmäßig datenschutzfreundlich konfiguriert sein (Privacy by default). Interoperable Systeme Die neuen digitalen Reisedaten sollen mit bestehenden EU-Grenzinformationssystemen zusammenarbeiten. Beispielsweise können Drittstaatsangehörige, die dem Ein- und Ausreisesystem (EES) unterliegen, den Ablauf beschleunigen, indem sie ihre Daten bereits im Vorfeld zur Vorabfreigabe übermitteln. Gleiches gilt für Daten des European Travel Information and Authorisation System (ETIAS), sobald dieses im letzten Quartal 2026 eingeführt wird. Die Abgeordneten fordern zudem, dass das System bereits 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung starten soll – deutlich früher als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Frist bis 2030. Zitat Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D, Spanien) erklärte: „Durch die Einführung einer europäischen digitalen Reiseanwendung verändern wir die Art und Weise, wie Menschen unsere Außengrenzen überqueren, und machen die Verfahren schneller, reibungsloser und sicherer. Dieser Vorschlag wird nicht nur die Fähigkeit der EU stärken, ihre Bürger zu schützen, sondern auch das Reiseerlebnis für die Millionen von Personen verbessern, die jedes Jahr die Union betreten oder verlassen.“ Nächste Schritte Das Europäische Parlament nahm den Entwurf der Stellungnahme mit 42 Stimmen für, 13 gegen und 17 Enthaltungen an. Das Verhandlungsmandat wird in der Plenarsitzung vom 15. bis 18. Dezember bekannt gegeben; wenn kein Einspruch erhoben wird, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen. Hintergrund Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden 2023 593 Millionen Übertritte an den Außengrenzen des Schengen-Raums verzeichnet. Steigende Passagierzahlen in Verbindung mit der Notwendigkeit manueller Prüfungen gegen relevante Datenbanken haben zu langen Wartezeiten geführt, die durch die Digitalisierung verringert werden sollen.