Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben neue EU‑Maßnahmen für eine effektivere Prävention und Strafverfolgung von Korruption durchgesetzt, einschließlich verstärkter Zusammenarbeit und größerer Transparenz. Am Dienstagabend erzielten Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates eine vorläufige Einigung über die erste jemals auf EU‑Ebene harmonisierende Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption, die die Anstrengungen zur Prävention, Strafverfolgung und Bestrafung von Straftaten in der gesamten EU stärkt. Ein kohärenterer EU‑Ansatz zur Bewältigung neuer Korruptionsrisiken Durch die Festlegung von EU‑weit einheitlichen Definitionen, Sanktionen und klareren operativen Regeln wird die Richtlinie dazu beitragen, Situationen zu adressieren, in denen Täter Unterschiede zwischen nationalen Systemen ausnutzen. Während der Verhandlungen setzte das Parlament durch, dass EU‑weite Korruptionsdaten künftig jährlich in zugänglichen Formaten veröffentlicht werden, um die Transparenz zu verbessern und eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu unterstützen. Auf Forderung des Parlaments verpflichtet die Richtlinie außerdem jedes Mitgliedsland dazu, eine nationale Anti‑Korruptionsstrategie zu veröffentlichen, die in Konsultation mit der Zivilgesellschaft und den relevanten Behörden erarbeitet wird. Stärkere Werkzeuge zur Abschreckung Die Richtlinie legt harmonisierte Begriffsdefinitionen für Straftaten wie Bestechung, Unterschlagung von Mitteln und Behinderung der Justiz fest. Die neuen Regeln sehen zudem ein gemeinsames Niveau für maximale Freiheitsstrafen in der EU vor, wobei jedes Land die Möglichkeit behält, strengere Sanktionen vorzusehen. Dieser Ansatz gewährleistet Abschreckung, bewahrt aber gleichzeitig die richterliche Ermessensfreiheit und nationale Befugnisse, Straftäter entsprechend der Schwere ihrer Taten zu bestrafen. Die Richtlinie stärkt die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und EU‑Institutionen, darunter OLAF, die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Europol und Eurojust. Die Verhandlungsführer einigten sich zudem auf Regeln zur Haftung von juristischen Personen und auf eine bessere Ausrichtung mit der Gesetzgebung zum Schutz der finanziellen Interessen der EU. Zitat Nach dem abschließenden Trilog sagte die Berichterstatterin Raquel García Hermida‑van der Walle (Renew, NL): „Heute Abend haben wir einen Durchbruch für die Bürgerinnen und Bürger erzielt, die von der EU erwarten, ihr Leben zu verbessern, und den ersten bedeutenden Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats seit Jahren. Menschen und Unternehmen werden von klareren, kohärenteren Regeln profitieren, unabhängig davon, wo sie in unserer Union leben. Das Parlament ist mit Ambitionen in diese Verhandlungen gegangen und hat einen Erfolg für Europa erzielt – und wir werden bereit sein, weiterzugehen, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, die nächsten Schritte zu machen.“ Nächste Schritte Die vorläufige Einigung muss nun formell vom Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Hintergrund Am 3. Mai 2023 legte die Kommission ein Anti‑Korruptionspaket vor, das einen Vorschlag für eine Richtlinie enthielt. Auf der Grundlage von Artikel 83 AEUV definierte der Text Korruption als eines der „Bereiche besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension“ und schlug Maßnahmen vor, die sowohl die Prävention als auch die Bekämpfung von Korruption stärken sollen. Laut der Eurobarometer‑Umfrage 2025 zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption glauben 69 % der Europäer, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist, während zwei Drittel der Ansicht sind, dass Fälle von Korruption auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden.