Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat eine Aktualisierung des EU-Asylrechts gebilligt, die eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer vorsieht und die Bearbeitung von Asylanträgen beschleunigen soll. Mit 39 Stimmen dafür, 25 dagegen und 8 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten des Ausschusses am Mittwoch für die Festlegung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer, basierend auf dem Vorschlag der Kommission. Auf der Liste würden folgende Länder stehen: Bangladesch Kolumbien Ägypten Kosovo Indien Marokko Tunesien Beitrittskandidaten der EU gelten ebenfalls als sichere Herkunftsländer, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen, z. B. indiscriminierte Gewalt im Kontext eines bewaffneten Konflikts. In ihren Änderungen stellen die Abgeordneten klar, dass die Aktivierung eines temporären Schutzmechanismus als Umstand zu betrachten ist, der die Einstufung eines EU-Kandidatenlandes als sicheres Herkunftsland aussetzen würde. Weitere Aussetzungsgründe wären eine EU-weite Asylanerkennungsquote von über 20% oder wirtschaftliche Sanktionen wegen Verletzung von Grundrechten und Freiheiten. Aussetzung und nationale Listen Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Kommission die Lage in als sicher eingestuften Ländern überwachen und reagieren sollte, wenn sich die Umstände ändern. Sie könnte die Einstufung als sicheres Herkunftsland vorübergehend für das gesamte Land oder Teile seines Hoheitsgebiets aussetzen. Die Mitgliedstaaten behalten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche sichere Herkunftsländer zu benennen, mit Ausnahme jener, die von der EU-Liste ausgesetzt wurden. Vorzeitige Anwendung bestimmter Asylbestimmungen Entsprechend dem Kommissionsvorschlag könnten die EU- und nationalen Listen sicherer Herkunftsländer (mit möglichen Ausnahmen für Teile des Territoriums oder bestimmte Personengruppen) bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Asylrechtsvorschriften im Juni 2026 angewandt werden. Die Mitgliedstaaten hätten zudem die Möglichkeit, beschleunigte Grenzverfahren für Antragstellende einzuführen, deren Staatsangehörigkeit eine Asylanerkennungsquote von unter 20 % aufweist, sobald dieser Änderungsantrag in Kraft tritt. Zitat des Berichterstatters Alessandro Ciriani (ECR, Italien) „Dieser Vorschlag stellt einen entscheidenden Schritt dar, der Union klarere, kohärentere und tatsächlich durchsetzbare Regeln für die Steuerung von Migrationsströmen zu geben. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten geeignete Instrumente zu bieten, die schnelle Entscheidungen ermöglichen, dabei aber die Grundrechte wahren und internationalen Verpflichtungen nachkommen. Die Debatte hat den Text gestärkt und mehrere sensible Aspekte des Dossiers geklärt. Ich hoffe, dass das Parlament bald in der Lage sein wird, Verhandlungen mit dem Rat auf einer soliden und breit akzeptablen Grundlage aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Moment, und ich vertraue darauf, dass wir mit Verantwortungsbewusstsein vorgehen, damit Europa wirksame Instrumente zur Steuerung der Migrationsströme annehmen kann und dabei die Werte wahrt, die wir teilen.“ Nächste Schritte Die Entscheidung, in Verhandlungen mit dem Rat einzutreten, soll in der kommenden Plenarwoche angekündigt werden. Falls das Parlament zustimmt, können die Gespräche über die endgültige Form der Gesetzgebung beginnen. Hintergrund Die Verordnung über Asylverfahren, die im Mai 2024 als Teil des Migrations- und Asylpakets angenommen wurde, soll ab dem 12. Juni 2026 gelten. Die Verordnung sieht die Benennung sicherer Herkunftsländer auf nationaler und EU-Ebene vor, sofern keine Verfolgung und keine konkrete Gefahr schwerer Schäden bestehen. Eine solche Einstufung kann Ausnahmen für Teile des Staatsgebiets oder für klar identifizierbare Personengruppen beinhalten. Die Einschätzung muss sich auf eine Reihe relevanter und verfügbarer Informationsquellen stützen, darunter Daten der Mitgliedstaaten, der EU-Asylagentur, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR). Nach der Asylverfahrensverordnung 2024 soll in Fällen, in denen der Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, aus einem sicheren Herkunftsland stammt, die materielle Prüfung beschleunigt und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, es sei denn, der Antragsteller weist Gründe nach, die zeigen, dass das Land in seiner oder ihrer konkreten Situation nicht als sicher anzusehen ist.