Parlament und Rat haben eine Einigung über einen offeneren und wettbewerbsfähigeren EU-Zahlungsdienstesektor erzielt, mit starken Schutzmechanismen gegen Betrug und Datenpannen. Die Verhandlungsführer einigten sich auf die Zahlungsdienste-Verordnung (PSR) und die dritte Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3). Die Verordnung zielt auf die Harmonisierung von Zahlungsdiensten und die Stärkung der Betrugsprävention in der EU ab. Sie gilt für Zahlungsdienste, die von Banken, Postgiro- und Zahlungsinstituten sowie technischen Dienstleistern, die Zahlungsdienste unterstützen, erbracht werden, und in bestimmten Fällen auch für elektronische Kommunikationsanbieter und Online-Plattformen. Die Richtlinie soll für fairen Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern (PSP) sorgen, indem sie Zulassungs- und Aufsichtsbefugnisse regelt, und den Zugang zu Bargeld insbesondere in abgelegenen Regionen verbessert. Schutz der Kunden vor Betrug Wenn ein PSP keine angemessenen Betrugspräventionsmaßnahmen umsetzt, haftet er für die Verluste der Kunden. PSPs müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und der eindeutige Identifikator übereinstimmen; bei Abweichungen ist der Zahlungsauftrag abzulehnen und der Zahler zu informieren. PSPs müssen zudem starke Kundenauthentifizierung sicherstellen und eine Risikobewertung durchführen. Wesentliche Verbraucher-Schutzmaßnahmen umfassen: Verpflichtung der PSPs, Ausgabebegrenzungen und Sperrmechanismen anzubieten, um Betrugsrisiken zu reduzieren. Wird eine Transaktion von einem Betrüger initiiert oder verändert, gilt sie als nicht autorisierte Transaktion und der PSP haftet für den vollen betrügerischen Betrag. Der empfangende PSP muss jede als verdächtig eingestufte Transaktion einfrieren. Bei Imitationsbetrug (wenn sich ein Betrüger als Mitarbeiter des PSP ausgibt), erstattet der PSP den vollen Betrag, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet und seinen PSP informiert. Online-Plattformen haften gegenüber PSPs, die betrogene Kunden entschädigt haben, wenn die Plattform über betrügerische Inhalte informiert wurde und diese nicht entfernt — aufbauend auf dem Schutz der Digital Services Act. Werbungtreibende für Finanzdienstleistungen müssen großen Online-Plattformen und Suchmaschinen nachweisen, dass sie in dem betreffenden Land berechtigt oder offiziell befreit sind, diese Dienstleistungen anzubieten oder im Auftrag eines Berechtigten zu werben. Nutzer müssen Zugang zu menschlichem Kundensupport haben (nicht nur Chatbots) und öffentliche Mittel sollen in die Aufklärung zur Betrugsvermeidung fließen. Transparente Gebühren Kunden müssen vor Auslösung einer Zahlung über alle Gebühren informiert werden, z. B. über Gebühren für Währungsumrechnung oder fixe Entgelte für Bargeldabhebungen an Geldautomaten, unabhängig davon, wer den Automaten betreibt. Besserer Zugang zu Bargeld Um den Zugang zu Bargeld, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, zu verbessern, dürfen Einzelhandelsgeschäfte Bargeldauszahlungen zwischen mindestens €100 und maximal €150 anbieten, ohne dass der Kunde etwas kaufen muss. Verbesserung des Wettbewerbs (Open Banking) Die Verhandlungsparteien einigten sich darauf, Markthürden für Open-Banking-Dienste (Konto-Informations- und Zahlungsauslösedienste) zu reduzieren und Diskriminierung durch kontoführende Zahlungsdienstleister (ASPSP, z. B. Banken) zu verhindern. Autorisierte Open-Banking-Anbieter müssen Zugang zu ZahlungsKontodaten erhalten; die Gesetzgebung enthält eine Liste verbotener Hindernisse für den Datenzugang. Nutzer erhalten ein Dashboard, um die erteilten Zugriffsrechte zu überwachen und zu verwalten. Banken müssen Zahlungsinstituten nicht-diskriminativen Zugang zu Zahlungskonten gewähren. Hersteller mobiler Geräte und elektronische Dienstleister müssen Front-End-Anbietern (z. B. Apps) das Speichern und Übertragen von Daten zur Zahlungsabwicklung zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen erlauben. Vereinfachte Zulassung Das Zulassungsverfahren für Zahlungsinstitute wurde vereinfacht, wobei starke aufsichtsrechtliche und kapitalbezogene Anforderungen, genaue Eigenmittelberechnungen, verlässliche Budgetprognosen und harmonisierte Fristen gelten. Das Anfangskapital wird an das Risikoniveau des Anbieters und die angebotenen Zahlungsdienste angepasst. Anbieter von Krypto-Asset-Diensten, die bereits nach der Markets in Crypto-assets-Verordnung zugelassen sind, erhalten ein gestrafftes Verfahren unter Erhalt angemessener Risikokontrollen und dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen Leistungen erbringen. Schnelle Streitbeilegung Parlamentsverhandler bestanden darauf, dass alle PSPs an Alternative Dispute Resolution-Verfahren teilnehmen müssen, wenn ein Verbraucher dies wählt. Zitate René Repasi (S&D, DE), Berichterstatter für die Verordnung: „Verbraucher werden von neuen harmonisierten Regeln zur Zahlungsdienste-Verordnung profitieren. Obligatorische Betrugspräventionsmaßnahmen werden angewendet und zu weniger Zahlungsbetrug führen. Banken müssen mehr Verantwortung übernehmen, wenn sie ihren Teil nicht erfüllen.“ Morten Løkkegaard (Renew, DK), Berichterstatter für die Richtlinie: „Diese Einigung ist ein bedeutender Schritt zu einem offeneren und resilienteren Binnenmarkt für Zahlungen. Durch die Aktualisierung veralteter Regeln sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit Europas in einem sich schnell entwickelnden Finanzsektor.“ Nächste Schritte Die Einigung muss noch formell vom Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann.