Abgeordnete des Parlaments und Verhandlungsführer des Rates haben sich auf neue Maßnahmen verständigt, um missbräuchliche Praktiken zu stoppen, grausame Geschäftspraktiken einzudämmen und die Gesundheit von Hunden und Katzen zu schützen. Der am Dienstag informell vereinbarte Entwurf legt die ersten EU-weit geltenden Standards für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Hunden und Katzen fest. Verhandlungsparteien vereinbarten, dass in der EU gehaltene Hunde und Katzen, einschließlich solcher in Privatbesitz, durch einen Mikrochip identifizierbar sein und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden müssen. Verkäufer, Züchter und Tierheime erhalten vier Jahre Vorbereitungszeit; Tierhalter, die ihre Tiere nicht verkaufen, unterliegen der Pflicht nach Ablauf von zehn Jahren für Hunde und fünfzehn Jahren für Katzen. Zur Unterbindung kommerzieller Praktiken, die zu Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen, sieht die Einigung unter anderem folgende Maßnahmen vor: Verbot der Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern; Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, um ihnen übertriebene oder exzessive Merkmale zu verleihen, die erhebliche Gesundheitsrisiken nach sich ziehen; Verbot der Teilnahme dieser Tiere – sowie von verstümmelten Hunden und Katzen – an Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben; Verbot des ständigen Festbindens eines Hundes oder einer Katze (Ausnahme: medizinische Behandlung) und Verbot von Stachel- und Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsmechanismen. Zum Umgang mit Tieren aus Nicht-EU-Ländern: Um Schlupflöcher zu schließen, die es erlauben würden, Hunde und Katzen als nicht-kommerzielle Haustiere in die EU einzuführen und anschließend zu verkaufen, wurde die Regelung nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken ausgeweitet, sondern umfasst auch nicht-kommerzielle Tierbewegungen. Hunde und Katzen, die aus Drittländern zum Verkauf eingeführt werden, müssen vor der Einreise in die EU mikrogechipt und anschließend in einer nationalen Datenbank registriert sein. Tierhalter, die in die EU einreisen, müssten ihr mikrogechiptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft in einer Datenbank vorregistrieren, außer wenn sie aus bestimmten Ländern einreisen oder das Tier bereits in einer EU-Datenbank registriert ist. Zitat der Berichterstatterin und Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (ECR, CZ): „Heute haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um echten Ordnung in den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu bringen. Stärkere Regeln zur Zucht und Rückverfolgbarkeit werden es missbräuchlichen und illegalen Akteuren erschweren, sich zu verbergen. Wir wehren uns gegen diejenigen, die Tiere als Mittel für schnellen Profit sehen, und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für ehrliche Züchter. Unsere Botschaft ist klar: ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug.“ Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat genehmigt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Hintergrund: Rund 44 % der EU-Bürger besitzen ein Haustier und 74 % sind der Auffassung, ihr Wohlbefinden sollte besser geschützt werden. Der Handel mit Hunden und Katzen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und hat einen Wert von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Nach Angaben der Kommission kaufen rund 60 % der Besitzer ihre Hunde oder Katzen online. Mangels EU-weiter Tierschutzstandards für Hunde und Katzen schlug die Kommission am 7. Dezember 2023 die neuen Regeln vor.