Das EU-Parlament hat eine wichtige legislative Initiative zur Einführung einer Stimmrechtsübertragung für schwangere Abgeordnete und Mütter beschlossen. Diese Regelung ermöglicht es, dass eine Abgeordnete, die schwanger ist oder kürzlich entbunden hat, ihre Stimme für bis zu drei Monate vor dem geschätzten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt an eine andere Abgeordnete delegieren kann.Diese Maßnahme zielt darauf ab, die politische Teilhabe von Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu fördern und sicherzustellen, dass ihre Stimmen im Parlament weiterhin gehört werden. Die legislative Vorschrift muss nun dem Rat zur einstimmigen Genehmigung durch die Mitgliedstaaten vorgelegt werden.Für das Inkrafttreten der neuen Regeln müssen alle EU-Länder diese gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren genehmigen.