Das Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten fordert die Kommission auf, ein Gesetz zur Regulierung des Einsatzes von algorithmischen Technologien, einschließlich Künstlicher Intelligenz, in europäischen Arbeitsplätzen einzuführen. Die Abgeordneten haben eine Reihe von Empfehlungen für ein neues EU-Gesetz verabschiedet, um die transparente, faire und sichere Nutzung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme zu gewährleisten.Die Abgeordneten betonen, dass der Einsatz von algorithmischen Verwaltungssystemen (AM) Chancen zur Optimierung der Arbeit bieten kann, fordern jedoch, dass diese Technologien von Menschen überwacht werden. Zudem wird die Bedeutung von Transparenz und dem Schutz der Grundrechte sowie persönlicher Daten hervorgehoben.Die neue Gesetzgebung soll sicherstellen, dass alle Entscheidungen, die von AM-Systemen getroffen oder unterstützt werden, menschlicher Aufsicht unterliegen. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit haben, Erklärungen zu den Entscheidungen zu verlangen, die durch algorithmische Verwaltung unterstützt werden.Die Abgeordneten empfehlen, dass die Arbeitnehmer informiert werden, wie diese Systeme die Arbeitsbedingungen beeinflussen, welche Daten sie sammeln oder verarbeiten und wie die menschliche Aufsicht sichergestellt wird. Zudem sollten die Arbeitnehmer Zugang zu Schulungen erhalten, um mit diesen Systemen umzugehen.Um die Privatsphäre und Daten der Arbeitnehmer zu schützen, sollen die neuen Regeln die Verarbeitung von Daten, die sich auf den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand der Arbeitnehmer beziehen, verbieten. Dies schließt auch private Kommunikation und die Echtzeit-Ortung außerhalb der Arbeitszeiten ein.Der Berichterstatter Andrzej Buła (EPP, PL) sagte: „Dieser Bericht ist ein wichtiger, ausgewogener Vorschlag für Regeln zum Einsatz von algorithmischer Verwaltung am Arbeitsplatz. Beide Seiten der Industrie können sich als Gewinner betrachten. Arbeitgeber haben das volle Recht, die Systeme zu wählen, die sie verwenden; es werden keine zusätzlichen Berichts- oder Verwaltungsaufgaben auferlegt.“Das Parlament wird in seiner Sitzung im Dezember über diese gesetzgeberische Initiative abstimmen. Die Kommission hat dann drei Monate Zeit, um zu antworten.