Der Ausschuss für Verfassungsfragen hat einen Vorschlag vorgelegt, der es Abgeordneten des Europäischen Parlaments ermöglicht, während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt durch Vollmacht abzustimmen. Der Vorschlag zielt darauf ab, eine klar definierte Ausnahme von der aktuellen Regel einzuführen, dass alle Stimmen in den Plenarsitzungen des Parlaments persönlich abgegeben werden müssen. Dies würde es Mitgliedern, die vorübergehend nicht an Plenarsitzungen teilnehmen können, aufgrund bevorstehender oder kürzlich erfolgter Geburten, ermöglichen, ihre Bürgermandate vollständig auszuüben. Der legislative Initiativbericht wurde mit 28 Stimmen dafür, einer dagegen und ohne Enthaltungen angenommen, während die begleitende Resolution 26 Stimmen dafür und vier dagegen erhielt, ebenfalls ohne Enthaltungen. Unter dem vorgeschlagenen gezielten Änderungsantrag zum EU-Wahlgesetz könnte ein Mitglied, das schwanger ist oder ein Kind geboren hat, seine Plenarstimmrechte für maximal drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und sechs Monate danach an einen anderen Abgeordneten delegieren. Diese freiwillige Regelung soll das Prinzip der persönlichen Stimmabgabe mit dem Bedürfnis nach Inklusion und Gleichheit in der politischen Vertretung in Einklang bringen. Die Abgeordneten möchten auch ein Beispiel für nationale Gesetzgebungen setzen und die demokratische Legitimität durch fairere Teilnahmebedingungen stärken. Der Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES) kommentierte: „Kein gewählter Vertreter sollte jemals zwischen seiner Stimme und seinem Kind wählen müssen. Die Einführung der Stimmabgabe durch Vollmacht für Abgeordnete im Mutterschaftsurlaub stärkt die demokratische Vertretung und stellt sicher, dass die Stimmen der Wähler in den Monaten vor und nach der Geburt weiterhin gehört werden.“ Diese Maßnahme gibt auch frischen Schwung für die laufende, ehrgeizige Reform des Wahlgesetzes und unterstützt unser übergeordnetes Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, indem sie Eltern ermutigt, aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Die nächsten Schritte: Das Plenum des Parlaments wird in seiner kommenden Sitzung in Brüssel am 12. und 13. November über den Vorschlag abstimmen. Der Text wird dann dem Rat zur einstimmigen Genehmigung durch die Mitgliedstaaten vorgelegt. Wenn er geändert wird, muss der neue Gesetzentwurf von mehr als der Hälfte der amtierenden Abgeordneten genehmigt werden. Schließlich müssen alle EU-Länder die neuen Regeln gemäß ihren jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren genehmigen. Hintergrund: Der Vorschlag, der Anfang dieses Jahres von der Präsidentin des EP, Roberta Metsola, initiiert wurde, spiegelt das langjährige Engagement des Parlaments wider, die Gleichstellung der Geschlechter und moderne Arbeitsstandards in repräsentativen Institutionen zu fördern.