Das Parlament und die Ratsverhandler haben am Donnerstagabend eine Einigung erzielt, die die Regeln für den Zugang von EU-Fischereifahrzeugen zu nationalen Gewässern aktualisiert. Die Regeln, die EU-Fischereifahrzeugen den gleichberechtigten Zugang zu nationalen Hoheitsgewässern gewähren, werden um weitere 10 Jahre verlängert, während bestehende Einschränkungen für den Zugang zu biologisch sensiblen Gebieten beibehalten werden. Dies ermöglicht es, das aktuelle Regime fortzuführen und die Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Innerhalb einer Zone von 12 Seemeilen können die EU-Mitgliedstaaten den Zugang anderer EU-Schiffe zu ihren Gewässern und Ressourcen einschränken. Durch die Einschränkung des Zugangs bestimmter Schiffe können die Mitgliedstaaten den Fischereidruck in einigen Gebieten steuern und zur wirtschaftlichen Stabilität kleiner Küstengeschäfte beitragen. Die äußersten Regionen der EU können diese Ausnahme innerhalb von 100 Seemeilen nutzen. Die bestehenden Regeln wären im Dezember 2022 abgelaufen. Laut dem vereinbarten Text wird die Kommission, wenn sie eine Überprüfung der EU-Fischereipolitik vorschlägt, eine Wirkungsanalyse durchführen. Die Kommission wird auch einen Bericht über die Anwendung der Zugangsregeln bis Ende Juni 2031 vorbereiten, bevor sie 2032 auslaufen. Das Parlament und die Kommission nehmen die Situation der Fischerei im Ärmelkanal zur Kenntnis, wo lokale und regionale Akteure sowie Fischer Bedenken hinsichtlich der von zahlreichen Schiffen verwendeten Grundschleppnetzfangmethoden geäußert haben. Sie laden daher die EU-Regierungen ein, gemeinsame Empfehlungen in dieser Hinsicht zu erarbeiten, die die Kommission nutzen könnte, um praktische Maßnahmen vorzuschlagen. Die Kommission wird sicherstellen, dass Finanzmittel für die damit verbundene wissenschaftliche Forschung verfügbar sind. Die nächsten Schritte: Parlament und Rat müssen die Vereinbarung formell genehmigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Regeln werden dann ab dem 1. Januar 2023 in allen EU-Ländern anwendbar sein.